Kanton Solothurn: Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben
Im Kanton Solothurn sinkt die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 3. Deshalb ist das seit dem 20. Juli 2022 gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben.

Gemäss der neusten Beurteilung durch die entsprechenden Fachstellen ist die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe «erheblich» gesunken.
Der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn hat deshalb heute Freitag, 2. September 2022, das seit dem 20. Juli 2022 gültige, absolute Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet aufgehoben.
Im Umgang mit Feuer ist weiterhin Vorsicht geboten
Die Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 ist damit widerrufen. Die Aufhebung erfolgt in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab. Der Widerruf tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen.
Es darf nur an fest eingerichteten Feuerstellen oder Cheminées gegrillt werden
Die zuständigen Ämter geben in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen ab: Es gilt sich, über die lokale Gefahrensituation zu informieren, bevor im Freien ein Feuer entfacht wird.

Beim Grillieren sind ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées zu benutzen.
Präventiv sollte immer ein Löschmittel vorhanden sein
Feuerstellen und Cheminées sollten nie unbeaufsichtigt gelassen und erst nach vollständigem Löschen der Glut verlassen werden. Beim Feuern/Grillieren sollte einen genügend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien eingehalten werden.
Es ist der Funkenwurf und die Windverhältnisse zu beachten. Bei starkem Wind ist kein Feuer zu entfachen. Präventiv ist Löschmittel, Wasser, Feuerlöscher usw., bereitzuhalten.
Das Feuer- und Feuerwerksverbot wurde mit ganz wenigen Ausnahmen eingehalten
Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich via Telefon 118 die Feuerwehr alarmiert werden.
Das bis heute gültige Feuer- und Feuerwerksverbot zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt wurde mit ganz wenigen Ausnahmen eingehalten. Zu nennenswerten Vorkommnissen ist es nicht gekommen.
Für Fragen oder weitere Auskünfte steht den Bürgern das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Katastrophenvorsorge, zur Verfügung.