Gerlafingen erinnert an Hundesteuer
Wie die Gemeinde Gerlafingen schreibt, erhalten alle Hundehalter im April 2022 die jährliche Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer.

Die Einwohnerdienste Gerlafingen erinnern daran, dass alle Hundehalter im April 2022 die jährliche Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer erhalten. Die Rechnungsstellung basiert auf der Datenbank Amicus.
Die Hundesteuer beträgt pro Hund 140 Franken und ist für jeden gehaltenen Hund, der per Stichtag 1. April 2022 älter als drei Monate ist, zu bezahlen. Die Mahngebühr beträgt 50 Franken.
Ausgenommen sind Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwachtkorps sowie im Dienst stehende Blindenführhunde.
Man soll zusätzlich beachten, dass man als Hundehalter für den Eintrag in der Datenbank Amicus verantwortlich ist. Weitere Dienste sind auf der Webseite von Amicus zu finden.