Wie die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus informiert, müssen Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern bei der Einwohnerkontrolle angezeigt werden.
Die Gemeindeverwaltung von Feldbrunnen St. Niklaus an der Rötistrasse.
Die Gemeindeverwaltung von Feldbrunnen St. Niklaus an der Rötistrasse. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Alle Hundehalter erhalten für ihre Hunde, welche per 1. April 2023 (Stichtag) bei der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus registriert sind, eine Rechnung für die Hundesteuer.

Die Abgabe einer Hundemarke wurde vom Kanton aufgehoben. Die Rechnungen für die Hundesteuer werden im Verlaufe des Monats April 2023 verschickt.

Die Hundesteuer beträgt 140 Franken pro Hund und muss innert 30 Tagen bezahlt werden. Für verspätete Zahlung der Rechnung wird eine Mahngebühr von 50 Franken verrechnet.

Adress- und Personendatenänderungen melden

Von der Abgabepflicht befreit sind Hunde, die am Stichtag 1. April 2023 noch nicht drei Monate alt sind, Diensthunde der Polizei, des Grenzwachtkorps und der Armee sowie Blindenführerhunde.

Mit Einführung der Hundedatenbank AMICUS sind die Hundehalter dafür verantwortlich, dass ihre Daten in AMICUS über den Verbleib der Hunde richtig sind.

Adress- und Personendatenänderungen von Hundehaltern sind der Einwohnerkontrolle telefonisch zu melden.

Die Kontaktdaten können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

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