Vor mehr als zehn Jahren kam es in Zuchwil zu einer Tragödie, bei der ein Mann starb. Der anfangs Verdächtigte wurde nun erneut vom Gericht freigesprochen.
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In Zuchwil wurde ein Serbe erneut vom Gericht freigesprochen. (Symbolbild) - pexels
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vor zehn Jahren wurde auf dem Sulzerparkplatz, nach einem Streit, ein Mann überfahren.
  • Wurde der Fall zunächst als Tötung veranschlagt, galt er später als möglicher Unfall.
  • Auch nach einer erneuten Bearbeitung des Falls kam das Gericht zu keinem anderen Ergebnis.

Vor zehn Jahren ereignete sich auf dem Sulzerparkplatz in Zuchwil ein tragisches Ereignis: Ein junger Serbe überfuhr seinen Stiefvater tödlich.

Der Vorfall wurde zunächst als vorsätzliche Tötung behandelt, später dann als möglicher Unfall.

Nach einem Streit stieg der damals 19-Jährige in sein Auto und überrollte seinen Stiefvater. Mehrere Zeugen, darunter Fussballjunioren, beobachteten die Szene.

Als Motiv wurde eine kürzlich geschlossene Scheinehe zwischen diesem und der Mutter des 19-Jährigen genannt, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt.

Trotz der schweren Anschuldigungen sprach das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt den jungen Serben im März 2020 frei. Die Staatsanwaltschaft und Angehörige legten Berufung ein, doch auch das Obergericht bestätigte den Freispruch im April 2021.

Bundesgericht fordert Neubeurteilung

Der Fall wurde aber zur Neubeurteilung an das Obergericht zurückgewiesen. Die Angehörigen hatten vor dem Bundesgericht eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gefordert. Das Gericht bemängelte daraufhin unter anderem eine unzureichende Prüfung der Sorgfaltspflicht des 19-Jährigen sowie der Licht- und Witterungsbedingungen.

Zehn Jahre nach der Tat führte das Obergericht eine erneute Untersuchung am Tatort durch. Dabei wurden Sicht- und Hörbarkeit mit und ohne Motor sowie bei geschlossenen und offenen Türen nachgestellt. Auch der damalige Weg wurde rekonstruiert.

Trotz einiger Unstimmigkeiten während der Untersuchung sprach das Gericht den Serben erneut frei. Die Anwälte argumentierten, dass der Stiefvater «unsichtbar» gewesen sei und es «keine Veranlassung» gegeben habe, ihn zu suchen.

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