Wie die Gemeinde Wenslingen schreibt, werden die Einwohner aufgefordert, ihre Hecken, Sträucher und Bäume am Wegrand zurückzuschneiden.
Der Dorfkern Wenslingen mit dem Gasthaus Rössli.
Der Dorfkern Wenslingen mit dem Gasthaus Rössli. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Herbst ist wieder die richtige Zeit, seine Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswegen auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe und Abstände zurückzuschneiden.

Dies bedeutet, dass Äste die Fahrbahn nur ab mindestens 4,50 Meter Höhe und das Trottoir beziehungsweise den Fussweg ab 2,50 Meter überragen dürfen.

Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1,20 Metern zurückzuschneiden.

Die Bepflanzung darf keine Infrastruktur beeinträchtigen

Auch ist darauf zu achten, dass Verkehrs- und Hinweistafeln gut sichtbar sind und die Pflanzen die Ausleuchtung von Strassen und Wegen nicht beeinträchtigen.

Die Gemeinde ersucht deshalb die Grundeigentümer entlang der Verkehrswege, die geltenden Abstandsvorschriften einzuhalten und bei Bedarf Bäume, Hecken und Sträucher auf das erforderliche Mass zurückzuschneiden.

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