Wie die Gemeinde Wenslingen informiert, soll die Ausscheidung von Wildruhegebieten in der Gemeinde in diesem Jahr 2023 stattfinden.
Landwirtschaftszone in Wenslingen.
Landwirtschaftszone in Wenslingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Mit der Ausscheidung von Wildruhegebieten sollen den Wildtieren ungestörte Rückzugsorte geboten werden.

In Wildruhegebieten ist bereits heute die nächtliche Störung durch Licht und Lärm, das Verlassen der Waldstrassen und ausgeschilderten Wanderwege, das Ableinen von Hunden und das Überfliegen mit Drohnen bis auf wenige Ausnahmen untersagt.

Die Jagd ist eingeschränkt möglich und es kann pro Jahr eine bewilligungspflichtige Freizeitveranstaltung von öffentlichem Interesse bewilligt werden sofern diese die Wildtiere nicht übermässig stört.

Ausscheidung von Wildruhegebieten

In diesem Jahr 2023 soll die Ausscheidung in den Gemeinden Anwil, Hemmiken, Rothenfluh, Oltingen, Ormalingen und Wenslingen stattfinden.

Dafür wird im Mai 2023 durch das Amt für Wald ein Workshop mit Vertreter der entsprechenden Interessensgruppen (Forst, Jagd, Landwirtschaft, Freizeitnutzung, Naturschutz, Einwohner und Bürgergemeinden) durchgeführt.

Die breite Bevölkerung wird informiert, sobald die Wildruhegebiete neu ausgeschieden sind.

Allfällige betroffene Eigentümer und Pächter werden vor der definitiven Ausscheidung informiert und haben die Möglichkeit zur Stellungnahme.

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