Umsetzung der Naturgefahrenkarten

Gemeinde Rothenfluh
Gemeinde Rothenfluh

Sissach,

Die Einwohnergemeindeversammlung hat 2016 die Umsetzung der Naturgefahrenkarte im Zonenplan Siedlung zurückgewiesen.

Natur
Natur (Symbolbild) - Unsplash

Zwischenzeitlich ist das kantonale Gesetz über die Prävention von Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren in Kraft getreten. Diese bildet unter anderem die Grundlage für Massnahmen im Ereignisfall bei einer Wiederkehrperiode bis 100 Jahre (HQ 100).

Diese Grösse kann nun in die neue Reglementsbestimmung der Gemeinde aufgenommen werden. Bei Bauvorhaben kann dies beim Umfang der Schutzmassnahmen einen massgeblichen Einfluss haben (bis anhin galt ein 100 – 300 jähriges Ereignis zu berücksichtigen.

Durch die nutzungsplanerische Umsetzung der Naturgefahrenkarte gleichzeitig mit der Bau- und Strassenlinienplanung und der Gewässerraumplanung, können die Planungsschritte gemeinsam und koordiniert durchgeführt werden.

Der Gemeinderat hat dazu die Firma Stierli & Ruggli mit der Planung der drei Projekte BSP, Gewässerraum und Naturgefahren beauftragt.

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