Thürnen BL: Hundegebühr beträgt neu 90 Franken
Der Gemeinderat von Thürnen BL hat die Gebührenverordnung teilrevidiert. Die Hundegebühr beträgt 90 Franken, die Änderung gilt ab 1. Oktober 2026.

Der Gemeinderat Thürnen hat am 22. September 2026 die Teilrevision der Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde Thürnen beschlossen. Die Totalrevision des Hundereglements der Einwohnergemeinde Thürnen hat zur Folge, dass der Gemeinderat die Hundegebühr in der Gebührenverordnung festzulegen hat. Die Hundegebühr wurde auf CHF 90.00 festgelegt.
Zudem wurden die Gebühren für die Miete der Tischgarnituren angepasst.
Die teilrevidierte Gebührenverordnung tritt per 1. Oktober 2026 in Kraft.










