Thürnen BL: Abwassergebühr steigt auf 1.76 Franken pro Kubikmeter
Der Gemeinderat von Thürnen BL hat die Verordnung zum Abwasserreglement teilrevidiert. Die höhere Mengengebühr für Schmutzwasser gilt ab dem 1. Januar 2027.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2026 die Totalrevision des Strassenreglements der Einwohnergemeinde Thürnen gemäss Beschlussfassung der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2026 genehmigt. Das Reglement ist somit in Kraft gesetzt.
Das totalrevidierte Reglement ist auf der Internetseite der Gemeinde Thürnen publiziert.
Der Gemeinderat Thürnen hat am 14. Oktober 2026 die Teilrevision der Verordnung zum Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Thürnen beschlossen.
Die ARA Ergolz 1 verrechnet den Gemeinden für die Abwasserentsorgung eine Gebühr von CHF 1.76 pro m³. Um die Mengengebühr für Schmutzwasser an diesen Tarif anzugleichen, erhöht der Gemeinderat die Gebühr von bisher CHF 1.60 auf CHF 1.76 pro m³.
Die teilrevidierte Verordnung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft und ist auf der Internetseite der Gemeinde Thürnen publiziert.
Der Gemeinderat Thürnen hat am 14. Oktober 2026 die Totalrevision der Benützungs- und Gebührenverordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Thürnen beschlossen.
Im Rahmen der Totalrevision wurde die Verordnung strukturell überarbeitet, vereinfacht und an die geltende Praxis angepasst. Dabei wurden unter anderem Bestimmungen zum Brandschutz aufgenommen sowie Gebühren für die Miete von bestimmtem Material festgelegt.
Die neue Verordnung über die Benützung der öffentlichen Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Einwohnergemeinde Thürnen tritt per 1. November 2026 in Kraft und ist auf der Internetseite der Gemeinde Thürnen publiziert.
Abstimmungstermin vom 29.11.2026
Am Wochenende vom 29. November 2026 gelangen folgende Vorlagen zur Abstimmung:
Bund: Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»
Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial
Kanton:
Formulierte Verfassungsinitiative «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» vom 18. September 2025
Formulierte Gesetzesinitiative «für ein bezahlbares U-Abo für Kinder und Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft» vom 1. September 2025
Die Stimmunterlagen werden in der Kalenderwoche 45 zugestellt.
Falls die Couverts mit den Abstimmungsunterlagen unvollständig sind, bitten wir Sie, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Für die persönliche Stimmabgabe ist das Wahllokal am Abstimmungssonntag von 10.00 – 11.00 Uhr geöffnet.
Für die briefliche Stimmabgabe muss das Antwortcouvert bis zur Öffnung des Wahllokals in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Verspätete eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig. Bitte in den Briefkasten beim Eingang der Gemeindeverwaltung einwerfen.
Herzliche Gratulation zum Fachausweis
Hauswart Claudio Vanne hat im Oktober die eidgenössische Berufsprüfung zum Hauswart mit eidgenössischem Fachausweis erfolgreich bestanden.










