Kanton Basel-Landschaft: Biometrische ID gibt es nur beim kantonalen Passbüro
Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer im Kanton Basel-Landschaft eine biometrische Identitätskarte beantragen – allerdings nicht bei der Gemeinde.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine biometrische Identitätskarte beim kantonalen Passbüro beantragen.
Wer braucht eine biometrische Schweizer ID?
Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die innerhalb der EU reisen, wird eine biometrische ID empfohlen.
Es besteht kein Zeitdruck: Nicht biometrische IDs, die vor dem 2. November 2026 ausgestellt werden, können bis zum Ablaufdatum für Reisen in die EU benutzt werden (max. zehn Jahre für Erwachsene).
Wenn die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz verwendet wird, genügt die nicht biometrische ID.
Wo erhalte ich die biometrische Schweizer ID?
Die biometrische ID kann nur beim Kantonalen Passbüro beantragt werden, nicht bei den Gemeinden. Für die Erfassung der Biometriedaten muss zwingend ein Termin an einem der zwei Standorte vereinbart werden:
Die Kosten verstehen sich inkl. Porto.
Blick in die Zukunft:
Sobald die Revision der kantonalen Verordnung über das Ausstellen von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige durch den Regierungsrat BL in Kraft gesetzt ist – frühestens jedoch ab dem 1. Januar 2027, können die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Gemeindeverwaltung Thürnen keine nicht-biometrischen Identitätskarten mehr beantragen. Die Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich dann an das Passbüro BL für die Beantragung einer biometrischen Identitätskarte wenden. Die Gemeinde informiert die Bevölkerung nochmals darüber, sobald der Beschluss des Regierungsrats BL über die Revision der kantonalen Verordnung über das Ausstellen von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige vorliegt.







