Sissach

Sissach: «Gratis zum Mitnehmen» nicht auf öffentlichem Grund

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Sissach,

Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, ist das Deponieren von Gegenständen mit dem Hinweis «Gratis zum Mitnehmen» nur auf Privatgeländen gestattet.

Das ehemalige Zollhaus «Wacht» in Sissach.
Das ehemalige Zollhaus «Wacht» in Sissach. - Nau.ch / Werner Rolli

Das Deponieren von Gegenständen auf öffentlichem Grund mit dem Hinweis «Gratis zum Mitnehmen» erfreut sich zunehmender Beliebtheit.

Die Gemeinde Sissach setzt die Einwohner darüber in Kenntnis, dass dies jedoch nicht erlaubt ist.

Wer auf diese Weise Gegenstände anbieten will, muss das auf privatem Grund machen. Nur auf Privatareal ist das erlaubt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
78 Interaktionen
40 Punkte für Panzer
bigler kolumne
64 Interaktionen
Bigler

MEHR SISSACH

Sissach
Sissach
Sissach
Sissach

MEHR AUS BASELLAND

Sabine Bucher
11 Interaktionen
Gschwind-Ersatzwahl
Münchenstein
Frau Mikrofon Park schwarz
188 Interaktionen
Schneider-Schneiter