Sissach: «Gratis zum Mitnehmen» nicht auf öffentlichem Grund
Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, ist das Deponieren von Gegenständen mit dem Hinweis «Gratis zum Mitnehmen» nur auf Privatgeländen gestattet.

Das Deponieren von Gegenständen auf öffentlichem Grund mit dem Hinweis «Gratis zum Mitnehmen» erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Die Gemeinde Sissach setzt die Einwohner darüber in Kenntnis, dass dies jedoch nicht erlaubt ist.
Wer auf diese Weise Gegenstände anbieten will, muss das auf privatem Grund machen. Nur auf Privatareal ist das erlaubt.