Wie die Gemeinde Sissach berichtet, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2022 in Wäldern und an Waldrändern angeleint sein.
Das Schloss Ebenrain in Sissach.
Das Schloss Ebenrain in Sissach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Kanton Basel-Landschaft beziehungsweise in der Gemeinde Sissach gilt für alle Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2022 eine Leinenpflicht im Wald und an Waldsäumen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht während der Schonzeit und somit der Verstoss gegen das Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz) ist ein Offizialdelikt und wird von Amtes wegen verfolgt.

Wer in dieser Zeit seinen Hund im Waldgebiet trotzdem frei laufen lässt, riskiert eine Geldbusse sowie ein entsprechendes Strafverfahren. Zudem dürfen wildernde Hunde nach erfolgloser Mahnung durch die Jagdaufsicht erlegt werden.

Das Kotaufsammeln ist gesetzlich festgelegt

Im Weiteren beinhaltet das kantonale Hundegesetz § 2 Abs. 6 die Bestimmung «Hundehalterinnen und Hundehalter müssen den Kot ihrer Hunde auf öffentlichem Grund und landwirtschaftlich genutztem Land aufnehmen.» Die Kot-Aufnahmepflicht gilt für ganz Sissach.

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