Rechnungsprüfungskommission über Läufelfingener Budget 2024

    Nau.ch Lokal
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    Sissach,

    Wie die Gemeinde Läufelfingen mitteilt, empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission, das Budget 2024 mit einem Mehraufwand von 460'730 Franken zu genehmigen.

    Blick von Läufelfingen in Richtung Südwesten mit dem Hof Walten am Bildrand oben rechts.
    Blick von Läufelfingen in Richtung Südwesten mit dem Hof Walten am Bildrand oben rechts. - Nau.ch / Werner Rolli

    Im Auftrag der Gemeindeversammlung begutachtete die Rechnungsprüfungskommission (RPK) das Budget 2024 bestehend aus Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung.

    Das Budget 2024 basiert auf dem Gemeindegesetz, den Rechnungsverordnungen und dem Harmonisierten Rechnungsmodell HRM2.

    Das Budget 2024 wurde Ende Oktober 2023 an die Mitglieder der RPK verteilt und an der Sitzung vom 8. November 2023 mit dem Gemeindepräsidenten Michael Dinter, dem Gemeinderat Thomas Tribelhorn sowie mit der Gemeindeverwalterin Carmen Duss und der Finanzverwalterin Caroline Gschwind besprochen.

    Eine ausreichende Grundlage für das Urteil

    Die Begutachtung des Budgets 2024 durch die RPK erfolgte mittels analytischer Prüfung der Erfolgsrechnung im Vergleich zu den Werten der Vorjahre.

    Die Fragen der RPK konnten durch die anwesenden Vertreter von Exekutive und Verwaltung kompetent beantwortet werden.

    Die durchgeführte Prüfung bildet eine ausreichende Grundlage für das Urteil der RPK.

    Nach Ansicht der RPK wurden die Beträge für Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung gewissenhaft, den kantonalen Richtlinien entsprechend und mit der nötigen Vorsicht budgetiert.

    Investitionen liegen brutto bei 179'000 Franken

    Das Budget 2024 schliesst mit einem Mehraufwand von 460'730 Franken.

    Die budgetierten Investitionen liegen brutto bei 179'000 Franken respektive netto bei 139'000 Franken und sind mit der Gemeindeordnung konform.

    In Zukunft wird mit Fehlbeträgen gerechnet

    Gemäss Finanzplan wird auch in den kommenden Jahren mit Fehlbeträgen gerechnet.

    Auf­grund der gesunden Eigenkapitalbasis und der erheblichen Planungsunsicherheit auf der Einnahmenseite sind keine unmittelbaren Massnahmennotwendig.

    RPK empfiehlt der Einwohnergemeindeversammlung, das Budget 2024 zu genehmigen.

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