Läufelfingen: Gewässerraum-Nutzungsplan liegt öffentlich auf
Wie die Gemeinde Läufelfingen mitteilt, liegt der kantonale Nutzungsplan Gewässerraum Los zwei bis zum 22. Dezember 2023 öffentlich auf.

Mit der Erarbeitung der kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum setzt der Kanton Basel-Landschaft den Auftrag des revidierten eidgenössischen Gewässerschutzrechtes um, mit welchem der Bund die Kantone verpflichtet, für oberirdische Gewässer einen Gewässerraum auszuscheiden.
Die kantonalen Nutzungspläne Gewässerraum der Gemeinden Buckten, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Häfelfingen, Känerkinden, Kilchberg, Läufelfingen, Rümlingen, Rünenberg, Tecknau, Tenniken, Thürnen, Wenslingen, Wittinsburg, Zeglingen und Zunzgen wurden von der Bau- und Umweltschutzdirektion beschlossen und liegen nun für das Auflageverfahren vor.
Die öffentliche Planauflage wird gestützt auf Artikel 13 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes während 30 Tagen durchgeführt.
Die öffentliche Auflage der Nutzungspläne Gewässerraum dauert vom 22. November bis zum 22. Dezember 2023, jeweils von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 17 Uhr.
Online-Zugang für Nutzungspläne Gewässerraum
Sie erfolgt am Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg, Liestal, im Erdgeschoss (Sekretariat) sowie in den Gemeindeverwaltungen der betroffenen Gemeinden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Einsicht sind auch online auf der Webseite der Basel-Landschaft verfügbar.
Bei Fragen steht das Amt für Raumplanung unter telefonisch gerne zur Verfügung.
Einsprachen zu den kantonalen Nutzungsplänen Gewässerraum können bis zum 22. Dezember 2023 schriftlich und begründet beim Amt für Raumplanung / Abteilung Kantonsplanung in Liestal eingereicht werden.










