Informationen für Hundehaltende in Gelterkinden
Wie die Gemeinde Gelterkinden berichtet, werden die Hundegebührenrechnungen voraussichtlich im Januar 2022 verschickt.

Die Eidgenössische Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) verpflichtet Hundehaltende ihre Hunde innert zehn Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden. Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen.
Die Gemeinde erfasst die Hundehaltenden in der AMICUS Hundedatenbank.
Die Hundegebührenrechnungen werden voraussichtlich im Januar 2022 verschickt. Die Gebühren haben sich für das Jahr 2022 nicht verändert.
Das Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Gelterkinden und die Gebührenverordnung sind auf gelterkinden.ch zu finden.