Die Einwohner von Böckten müssen ihre Wasserzähler ablesen
Wie die Gemeinde Böckten informiert, müssen die Einwohner bis zum Stichtag 31. Dezember 2022 ihre Wasserzähler ablesen und den Zählerstand mitteilen.

Die Wasserzählerablesung per 31. Dezember 2022 in Böckten erfolgt, wie bereits für das Bezugsjahr 2021, mittels Selbstdeklaration.
Die Gemeindeverwaltung ist bei der anstehenden Wasserzählerablesung auf die Mitarbeit der Einwohner angewiesen.
Alle Liegenschaftsbesitzer werden gebeten, die Wasserzähler per Stichtag 31. Dezember 2022 selbst abzulesen.
Die Ablesekarten werden Mitte Dezember 2022 zugestellt
Die Liegenschaftsbesitzer, welche im letzten Jahr die Ablesung mittels Prozesswerkbank an die Gemeinde übermittelt haben, erhalten auch im Jahr 2022 die Ablesekarte ebenfalls per Mail zugestellt.
Wer die Ablesekarte nicht via Mail wünscht, der wird gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Die Ablesekarte sowie das Begleitschreiben erhält man Mitte Dezember 2022.









