Budget 2024: Gemeinde Sissach plant Steuererhöhung
Wie die Gemeinde Sissach informiert, sieht das Budget 2024 einen Verlust von 0,5 Millionen Franken vor. Dies trotz einer vorgesehenen Erhöhung des Steuersatzes.

Aufgrund der stagnierenden Steuererträge sowie stark steigender Kosten in den Bereichen Alterspflege, Kesb sowie der anziehenden Teuerung auf Löhnen, Dienstleistungen und Energie hat sich die Ausgangslage für die Budgetierung gegenüber den Vorjahren verschlechtert.
Obwohl das vorliegende Budget bereits eine Erhöhung des Steuersatzes für natürliche Personen von 57 auf 59 Prozent beinhaltet, fällt das Resultat im Vergleich zum Budget 2023 um 0,3 Millionen Franken schlechter aus.
Ohne Erhöhung dieses Steuersatzes läge der budgetierte Verlust bei rund einer Million Franken.
Aufgrund der stagnierenden Steuererträge wird mit einem stark reduzierten Beitrag an den horizontalen Finanzausgleich gerechnet, möglicherweise verbleibt Sissach sogar dauerhaft auf der Seite der Empfängergemeinden, nachdem es bis 2022 für viele Jahre einer der wenigen Nettozahler in den Finanzausgleich im Oberbaselbiet war.
Geplante Nettoinvestitionen
Entlastend wirken die Erträge aus der Inertstoffdeponie Strickrain, welche die Gemeinde zusammen mit der Bürgergemeinde Sissach betreibt.
Die Nettoinvestitionen im steuerfinanzierten Bereich werden sich im Jahr 2024 auf rund 11,7 Millionen Franken belaufen, wobei die Ausgaben für den Bau der Dreifachturnhalle (sieben Millionen Franken) die grösste Position der Investitionsrechnung darstellt.
Der Selbstfinanzierungsgrad erreicht lediglich 17 Prozent.
Für die Jahre 2025 bis 2028 geht der Gemeinderat, ausgehend von den derzeitigen Entwicklungen von Aufwand und Ertrag, ab 2025 von Verlusten zwischen 1,0 bis 1,6 Millionen Franken pro Jahr aus.
Keine Erhöhung von Wasser- und Abfallgebühren
Ohne Korrekturen kann das Ziel einer Verschuldung von unter 30 Millionen Franken nicht eingehalten werden.
Der Gemeinderat ist weiterhin gefordert, bei Ausgaben und Investitionen nach Sparmöglichkeiten Ausschau zu halten, sollten die Einnahmen nicht wieder anwachsen.
Die hohen Kapitalbestände der Spezialfinanzierungen (Wasser, Abwasser und Abfall) sollen weiter reduziert werden.
Die Gebühren in diesen Bereichen werden daher nicht erhöht.