Böckten: Planauflage Quartierplan «Gemsacker – 2» liegt auf
Wie die Gemeinde Böckten mitteilt, liegen die Unterlagen der Quartierplanung und der Mutation zum Zonenplan Siedlung vom 20. Oktober bis 18. November 2022 auf.

Die Stimmbürger von Böckten haben am 25. September 2022 dem Einwohnergemeindeversammlungsbeschluss vom 24. Juni 2022 zur Quartierplanung «Gemsacker – 2» und der damit verbundenen Mutation zum Zonenplan Siedlung «Mutation Wohnzone mit Quartierplanpflicht W1Q» zugestimmt.
Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vorgängig ordnungsgemäss durchgeführt.
Erläuterungen zur Quartierplanung und zur Mutation zum Zonenplan Siedlung sind im Planungsbericht dokumentiert.
Die 30-tägige Planauflage wird durchgeführt
Gestützt auf Paragraf 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) wird für die Quartierplanung «Gemsacker – 2» und die damit verbundene Mutation zum Zonenplan Siedlung «Mutation Wohnzone mit Quartierplanpflicht W1Q» die 30-tägige Planauflage durchgeführt.
Die Unterlagen der Quartierplanung und der Mutation zum Zonenplan Siedlung liegen vom 20. Oktober bis 18. November 2022 auf der Gemeindeverwaltung Böckten (Schulweg 2) im Rahmen der Planauflage zur Einsichtnahme auf und können zu den ordentlichen Schalterstunden eingesehen werden.
Die Schalterstunden sind am Montag von 13.30 bis 15.30 Uhr, am Dienstag von 15.30 bis 18.30 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
Alle Unterlagen zur Quartierplanung und zur Mutation zum Zonenplan Siedlung können auch auf der Gemeindewebseite eingesehen werden.
Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich einzureichen
Einsprachen zur beschlossenen Quartierplanung «Gemsacker – 2» (Plan und Reglement) sowie zur Mutation zum Zonenplan Siedlung «Mutation Wohnzone mit Quartierplanpflicht W1Q» sind innert der öffentlichen Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Böckten einzureichen.









