Auf der Waldstrasse «Schöneberg» in Maisprach gilt ein Fahrverbot
Wie die Gemeinde Maisprach mitteilt, gilt auf den Zufahrts- und Waldstrassen im Gebiet Schöneberg ein Fahrverbot, welches durch eine Tafel ausgeschildert ist.

Die Waldstrasse «Schöneberg» darf von Gesetzes wegen generell nicht von motorisierten Fahrzeugen befahren werden. Da in letzter Zeit ein vermehrtes Verkehrsaufkommen mit zunehmender Litteringproblematik festgestellt werden musste, hat der Gemeinderat entschieden das Fahrverbot auf den Zufahrtsstrassen und der Waldstrassen im Gebiet Schöneberg im oberen Bereich des Schönebergs (oberhalb Höhe Mettlihof) zu signalisieren.
Das Fahrverbot wird mit einer Zusatztafel (Landwirtschaft gestattet) ergänzt. Aufgrund dieser Zusatztafel dürfen die Strassen für die Forst- und Landwirtschaft weiterhin genutzt werden. Ebenfalls kann der Gemeinderat Fahrbewilligungen für andere Nutzungen erteilen.






