Zur Revision der Gefahrenkarte in Zweisimmen in den Hauptprozessen Wasser, Lawinen und Rutschungen wurde ein Brutto-Verpflichtungskredit genehmigt.
Revision Symbolbild
Brutto-Verpflichtungskredit für die Revision der Gefahrenkarte. - Pixabay
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Die Gefahrenkarte der Gemeinde wurde letztmals im 2004 revidiert. Seit da konnten diverse Wasserbauprojekte umgesetzt werden. Damit sich diese Projekte in der Gefahrenkarte widerspiegeln, muss diese überarbeitet werden.

Der Gemeinderat hat den nötigen Brutto-Verpflichtungskredit über 220'000 Franken zur Revision der Gefahrenkarte in den Hauptprozessen Wasser, Lawinen und Rutschungen genehmigt. Zur Finanzierung kann hier mit einem Subventionierungssatz durch den Kanton Bern von ungefähr 90 Prozent gerechnet werden.

Der Beschluss der Kreditvergabe wird, wie reglementarisch gefordert, in der nächsten Ausgabe des amtlichen Anzeigers zum fakultativen Referendum ausgeschrieben werden.

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