Wie die Gemeinde Seuzach bekannt gibt, hat sie das bestehende Videoüberwachungsreglement gemäss Datenschutz aktualisiert. Es tritt am 1. März 2024 in Kraft.
Die Gemeindeverwaltung in Seuzach.
Die Gemeindeverwaltung in Seuzach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Polizeiverordnung der Gemeinde Seuzach lässt in Artikel zwölf die Überwachung des öffentlichen Grundes mit Videokameras zu, wenn der Einsatz zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit geeignet und erforderlich ist und wenn die Öffentlichkeit mit Hinweistafeln auf diesen Einsatz aufmerksam gemacht wird.

Die Regelung in der Polizeiverordnung stellt eine generell geltende Rechtsgrundlage dar, die jedoch gestützt auf die Datenschutzvorschriften im Einzelfall zu regeln ist.

Aktuell findet in der Gemeinde Seuzach an vier Orten eine Videoüberwachung des öffentlichen Grundes statt (Sportplatz Rolli, Schwimmbad Weiher, Schulhaus Birch und Kindergarten Schneckenwiese).

Gemeinderat erlässt und beschliesst das Reglement

Die entsprechende Rechtsgrundlage wurde mit einem Erlass geschaffen und durch den Gemeinderat beschlossen.

Aufgrund der sich stetig ändernden Datenschutzbestimmungen wurde das bestehende Reglement aus dem Jahr 2019 in Zusammenarbeit mit der Datenschutzstelle des Kantons Zürich (DSB) überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst.

Der Gemeinderat hat das überarbeitete Reglement Videoüberwachung genehmigt und auf den 1. März 2024 in Kraft gesetzt.

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