Camper sorgt für Explosionen – fast eine Million Schaden!

Redaktion
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Winterthur Stadt,

Unkraut vernichten mit einem mobilen Gasbrenner? 2024 führte dies auf einem Campingplatz zu einem verheerenden Brand. Der Verursacher muss nun blechen.

brand winterthur schützenweiher
Der Brand und die Explosionen sorgten auf dem Campingplatz Schützenweiher für erheblichen Sachschaden. - Kantonspolizei Zürich

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Franzose wollte Unkraut vernichten, verhielt sich dabei aber unvorsichtig.
  • Auf einem Winterthurer Campingplatz kam es deshalb zu einem Feuer und Explosionen.
  • Die Staatsanwaltschaft verurteilte den 41-Jährigen dafür nun.

Eine verbrannte Thujahecke, in Mitleidenschaft gezogene Wohnwagen und Bungalows sowie explodierte Gasflaschen. Die Bilanz einer Unkrautverbrennungs-Aktion eines Franzosen (41) auf dem Winterthurer Campingplatz Schützenweiher ist verheerend. Fast eine Million Franken an Sachschaden entstand an diesem Tag im August 2024.

Nun wurde der Verursacher via mittlerweile rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilt, wie die «NZZ» berichtet. Eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken (insgesamt 3000 Franken) sowie eine 600-Franken-Busse wurden ihm aufgebrummt.

Auch muss er die Verfahrenskosten von 800 Franken begleichen. Sein Vergehen: Verursachung eines Brandes und Verursachung einer Explosion.

Interessierst du dich für Strafbefehle?

Doch was war passiert? Beim Parkplatz des Campingplatzes nutzte der Franzose einen mobilen Gasbrenner, um Unkraut zu vernichten, so der Strafbefehl. Im Zuge dessen fing eine Thujahecke versehentlich Feuer. Wohnwagen und Bungalows wurden ebenso entzündet.

Damit aber nicht genug: Mehrere Gasflaschen explodierten ebenso. Ein Grosseinsatz von Feuerwehr, Polizei und Sanität war die Folge. Verletzt wurde niemand.

Franzose war unvorsichtig

Der 41-Jährige hätte lieber auf andere Art und Weise sein Unkraut vernichten sollen, findet die zuständige Staatsanwältin im Strafbefehl.

Wie die «NZZ» daraus wiedergibt, sei es vorhersehbar gewesen, dass ein Feuer entstehen könnte. Auch die Explosion sei vermeidbar gewesen. Notwendige Brandverhütungsmassnahmen hätten ergriffen werden müssen.

Mehrere Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen.

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