Wie die Gemeinde Schmitten FR mitteilt, werden Einwohner gebeten, bei einem Bauvorhaben unbedingt vorgängig mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
Ad

Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Schmitten (OP) ist am 23. Februar 2018 (Erste Auflage) und am 23. Juni 2018 (Zweite Auflage für die Anpassung nach Einspracheverhandlungen) öffentlich aufgelegt worden.

Es sind bei der Gemeinde acht Einsprachen eingegangen.

Zwei davon wurden zurückgezogen, zwei haben den Entscheid der Gemeinde akzeptiert und vier haben bei der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (RIMU) gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates eine Beschwerde eingereicht.

Ein Kantonsgerichtsurteil legte das Ortsplanungsdossier auf Eis

Per 1. Mai 2019 wurde der neue kantonale Richtplan durch den Bund genehmigt. Das Dossier wurde bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückerhalten.

Nach der Einsetzung dieses neuen kantonalen Richtplanes wurde im Herbst 2019 ein Kantonsgerichtsurteil in Bezug auf dessen Anwendung gesprochen.

Dieses Urteil hat beim Kanton noch hängige Ortsplanungsdossiers von circa 60 Gemeinden, darunter jenes der Gemeinde Schmitten, stark betroffen und vorübergehend auf Eis gelegt.

Die annehmbarste Option wurde ausgesucht

Die betroffenen Gemeinden hatten die Möglichkeit, sich persönlich mit Herrn Staatsrat Steiert über die Weiterbehandlung ihrer Dossiers zu unterhalten.

Der Gemeinderat hat anschliessend die annehmbarste Option ausgesucht mit der Überzeugung, dass damit möglichst rasch für viele Grundeigentümer wieder eine sichere Planungsgrundlage erlangt werden kann.

Zusätzliche Unterlagen mussten insbesondere für die vorgesehene Verdichtung der bestehenden Bauzonen nachgereicht werden.

Eine Beschwerde gegen einen Beschwerdeentscheid und drei neue Beschwerden gingen ein

Nach sehnlichster Erwartung wurde dem Gemeinderat der Genehmigungsentscheid vom 6. April 2022 zugestellt.

Darin enthalten waren auch die von der Rimu erstellten Entscheide zu den Beschwerden, welche gegen die Einspracheentscheide des Gemeinderates erhoben wurden.

Die öffentliche Auflage des Genehmigungsentscheides erfolgte vom 8. April 2022 bis 23. Mai 2022 (mit Fristenstillstand über Ostern).

Daraufhin sind beim Kantonsgericht eine Beschwerde gegen einen Beschwerdeentscheid und drei neue Beschwerden gegen den Genehmigungsentscheid eingegangen.

Eine Beschwerde blockiert sämtliche ordentlichen Bauvorhaben

Aufgrund der letzten Gutachten des Bau- und Raumplanungsamtes (BRPA) bei verschiedenen Baugesuchen ist der Gemeinderat beunruhigt, was die zukünftige Bautätigkeit in Schmitten anbelangt.

Besonders eine Beschwerde, «Beschwerde B» dem Gemeinderat und seinen bauwilligen Bürgern sehr grosse Mühe.

Wie es aktuell aussieht, sind durch die «Beschwerde B» sämtliche ordentlichen Bauvorhaben in der Wohnzone schwacher Dichte (WS) und in der Wohnzone mittlerer Dichte (WM) auf dem Gemeindegebiet Schmitten bis (frühstens) zum Entscheid des Kantonsgerichts blockiert.

Die Planung ist erneut sehr unsicher

Im momentanen Zeitpunkt sind die Planungen erneut sehr unsicher, weshalb der Gemeinderat bittet, bei einem Bauvorhaben unbedingt vorgängig mit der Bauverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Die Planungskommission und der Gemeinderat sind nach wie vor bestrebt, für die Gemeinde Schmitten eine gute langfristige Lösung zu finden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Herbst1. MaiUmweltSchmitten (FR)