Kostenbeitrag zum freiwilligen Musikunterricht in Schmitten
Wie die Gemeinde Schmitten FR informiert, wird ab 300 Franken Eigenkosten eine Subvention bis maximal 120 Franken pro Jahr und Schüler entrichtet.

Der Kostenbeitrag der Gemeinde zum freiwilligen ausserschulischen Musikunterricht kann ab Ende Schuljahr bis zum 30. September 2023 unter Vorweisung der entsprechenden Rechnung auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Beitragsberechtigt sind alle Schüler bis 16 Jahre, die das gemeindeeigene Unterrichtsangebot in Anspruch nehmen.
Ab 300 Franken Eigenkosten wird eine Subvention bis maximal 120 Franken pro Jahr und Schüler entrichtet.
Erfolgt der Unterricht durch das Konservatorium, die Musikgesellschaft Schmitten, das Musikhaus Baeriswyl oder die Musikschule Althaus, entfällt der Beitragsanspruch, da die Kostenbeteiligung der Gemeinde schon berücksichtigt ist.