Die Freiburger Verwaltung hat einen einzelnen Wolf im Gebiet der Gemeinden Jaun und Plaffeien zum Abschuss freigegeben.
Wolf Regulierung sensible Thema
Die Regulierung der Wolfsbestände ist ein sensibles und umstrittenes Thema. - Unsplash
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Der Wolf riss am 20. und 26. Juli sowie am 8. August insgesamt acht Schafe einer gleichen Herde. Die Abschussbewilligung gilt bis am 16. Oktober.

Beim Raubtier handelt es sich um den gleichen Wolf, dem bereits im Kanton Bern mehrere Tiere zum Opfer fielen und gegen den der Kanton Bern am 19. Juli 2023 eine Abschussbewilligung erteilte, wie die Freiburger Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) am Mittwoch, 16. August 2023, mitteilte.

Insgesamt habe der Wolf auf beiden Kantonsgebieten 21 Schafe erlegt.

Abschussbewilligung gilt nur für professionelle Wildhüter

Mit der Abschussbewilligung soll verhindert werden, dass ein einzelner Wolf weitere Schäden an Nutztieren anrichtet.

Der Bewilligungsperimeter beschränke sich auf einen Teil der Gemeindegebiete von Jaun und Plaffeien. Nur die professionellen Wildhüter des Kantons Freiburg dürfen den Abschuss vornehmen, wie es weiter hiess.

Gegen die Verfügung könne Beschwerde eingereicht werden. Dieser würde die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen werden.

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