Wie die Gemeinde Schmitten FR mitteilt, muss jede Person in der von ihr bewohnten Wohnung im Einwohnerregister registriert sein.
Schlüssel Karton
Die Einwohnerkontrolle verzeichnet Zu- und Wegzüge. - Pixabay
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Jede Person muss mit dem eidgenössisch Gebäude- und Wohnungsidentifikator von der ihr bewohnten Wohnung registriert sein.

Damit man die Einwohner der richtigen Wohnung zuteilen kann, müssen bestimmte Mutationen ebenfalls der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Das sind jede Adressänderung, auch innerhalb der Gemeinde, und jeder Wohnungswechsel, auch innerhalb des gleichen Gebäudes.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.

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Schmitten (FR)