Wie die Gemeinde Schmitten FR berichtet, werden die Landwirte aufgefordert, bei der Bewirtschaftung ihrer Felder die Vorschriften zu beachten.
Landwirt
Ein Landwirt auf einem Feld. (Symbolbild) - AFP
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Die Gemeinde erinnert alle Landwirte, dass beim Bestellen der Äcker entlang der öffentlichen Strassen das Bankett von 50 Zentimeter Breite bei Güterwegen und 75 Zentimeter Breite bei Quartierstrassen nicht gepflügt werden darf. Das Bankett hat eine wichtige Funktion, einerseits betreffend Verkehrssicherheit und andererseits schützt es das Strassenbauwerk. Das Bankett verhindert auch Abschwemmungen von Humus auf die Fahrbahn.

Es ist unumgänglich und verständlich, dass bei nasser Witterung beim Ausfahren von den Feldern die Strassen stark verschmutzt werden. Die Verursacher werden jedoch gebeten, die Strassen anschliessend umgehend zu reinigen.

Ebenfalls bittet man die Landeigentümer und Bewirtschafter, nach Unwettern allfällig auf die Strasse geschwemmtes Erdreich zu entfernen. Sollte es unumgänglich sein, dass die Landwirte ihre Kühe über oder entlang der Strasse zur nächsten Weide oder in den Stall bringen müssen, wird darum gebeten, die verschmutzte Strasse jeweils sofort wieder gründlich zu reinigen.

Im Weiteren ist auf die Marchsteine zu achten. Ausgerissene Grenzsteine müssen durch einen offiziellen Geometer rekonstruiert werden.

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Schmitten (FR)