Ein 19-Jähriger schlief mit einer 14-Jährigen. Ein Freiburger Gericht hat nun entschieden, dass das okay war – weil es sich um eine Liebesbeziehung handelte.
Justiz verkörpernde Figur am Gericht in Berlin
Justiz verkörpernde Figur am Gericht in Berlin - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann, der Sex mit einer 14-Jährigen hatte, wird nicht vom Gericht Sense belangt.
  • Es habe sich um eine Liebesbeziehung gehandelt.
  • Der seinerzeit 19-Jährige erhält eine Entschädigung von 7000 Franken.

Das Verfahren gegen einen jungen Mann, der mit einem Kind Sex hatte, ist vom Bezirksgericht Sense eingestellt worden. Der heute 21-Jährige habe eine Liebesbeziehung zu dem minderjährigen Mädchen gehabt. Zum Tatzeitpunkt waren er 19 und das Mädchen 14 Jahre alt.

Gegen den Mann wurde wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen und wegen Drohung ermittelt. Laut «Freiburger Nachrichten» hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen müssen, als klar war, dass es sich um eine Liebesbeziehung handelte. Eine solche gelte laut Gesetz als ein besonderer Umstand, der sexuelle Handlungen zulassen kann.

Nicht genug Beweise für eine Drohung

Vom Vorwurf der Drohung wurde der 21-Jährige derweil freigesprochen. Es gebe nicht ausreichend Beweise dafür. Das Mädchen habe auch nach der möglichen Drohung weiter die Nähe und den Kontakt zu dem jungen Mann gesucht.

Das Gericht hat dem Angeklagten eine Entschädigung von 7000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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