Ein 20-Jähriger wurde vom Bezirksgericht Dielsdorf ZH wegen Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen verurteilt – der Vorfall ereignete sich vor zwei Jahren.
Dielsdorf
Dorfmitte Dielsdorf mit Dielsdorfer Goldschmitte. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 20-Jähriger wurde wegen Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen verurteilt.
  • Das Bezirksgericht Dielsdorf ZH hat eine Busse von 5000 Franken verhängt.
  • Dem Mann wird zusätzlich auch ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
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Das Bezirksgericht Dielsdorf ZH hat einen jungen Mann verurteilt. Der 20-Jährige hatte vor gut zwei Jahren Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen.

Der Fall landete später durch eine Anzeige bei der Polizei. Allerdings steht über die Umstände in der Anklageschrift nichts, berichtet der «Zürcher Unterländer». Der eingeklagte Vorfall ereignete sich in der Elternwohnung des Mannes.

Die betroffene Frau war mit ihrem Vater vor Gericht anwesend. Während der Verhandlung kämpfte sie laut des Berichts mit den Tränen. Da es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, musste der Verurteilte nicht zum konkreten Sachverhalt befragt werden.

Verstoss gegen das Waffengesetz

Bei der Hausdurchsuchung des 20-Jährigen stiess die Polizei auf eine selbst hergestellte Imitationswaffe. Demnach wird dem Mann noch zusätzlich ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Das Bezirksgericht folgte dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft: Dieser sieht wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen und Vergehens gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von acht Monaten vor. Diese wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.

Ebenso wird ein lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen ausgesprochen. An die Betroffene muss er eine Entschädigung von 5000 Franken bezahlen.

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