Wie die Gemeinde Düdingen bekannt gibt, wird am 1. August 2022 wegen erhöhter Brandgefahr auf das Abbrennen von Feuerwerk verzichtet.
Feuerwerk
Feuerwerk (Symbolbild). - unsplash.com
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Die fehlenden Niederschläge und die hohen Temperaturen in den vergangenen Wochen haben zu einer grossen Brandgefahr für Wiesen, Wälder und Gebäude geführt. Aufgrund dieser Situation hat der Staatsrat beschlossen, das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Kantonsgebiet zu verbieten.

Die Gemeinde hat deshalb beschlossen, das offizielle 1.-August-Feuer auf ein kleines Feuer in einer Schale zu reduzieren, auf das Feuerwerk muss verzichtet werden.

Das Abbrennen von statischen Feuerwerkskörpern (Vulkane und bengalische Zündhölzer) durch Privatpersonen ist auf dem dafür vorgesehenen Gelände erlaubt. Das Abbrennen von mobilen Feuerwerkskörpern (Raketen, Heuler und so weiter) ist in jedem Fall verboten.

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