Wer im Kanton Schwyz ein steuerbares Einkommen bis 120'000 Franken aufweist, soll bei den Steuern nicht stärker entlastet werden. Der Regierungsrat lehnt eine Motion aus den Reihen der SP ab, die 70 Millionen Franken an mittlere und tiefere Einkommen verteilen will.
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Die Gemeindem im Kanton Schwyz sorgen mit ihren teils kuriosen Einbürgerungsfragen für Kritik (Symbol). - Keystone
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Eingereicht hatten den Vorstoss die SP-Kantonsratsmitglieder Philip Cavicchiolo, Carmen Muffler und Andreas Marty. Anlass war die Ankündigung der Regierung, die Steuern für alle natürliche Personen um 20 Prozent zu senken und somit auf Einnahmen von 70 Millionen Franken zu verzichten.

Diesen Betrag wollen die Motionäre für die Entlastung tiefer und mittlerer Einkommen einsetzen. Denn von einer generellen Steuerfusssenkung würden die Reichsten am meisten profitieren, die bereits jetzt im Kanton Schwyz rekordtiefe Steuern zahlen würden. Menschen mit tieferen Einkommen hingegen würden laut der Motion proportional weniger stark profitieren.

Die Motion schlägt daher vor, den Betrag für eine Anpassung der Progressionskurve oder des degressiven Entlastungsabzugs einzusetzen. Möglich wäre dies etwa, indem steuerbaren Einkommen bis 120'000 berücksichtigt würde.

Der Schwyzer Regierungsrat lehnt die Forderungen ab, wie er in seiner Antwort auf die Motion schreibt, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Diese würden steuerrechtliche Grundsätze missachten, seien nicht praktikabel und finanzpolitisch nicht zu verantworten.

So könnten Einkommen bis 120'000 Franken nicht isoliert entlastet werden, weil dies zu einem sprunghaften Anstieg des Steuersatz führen würde bei den darüber liegenden Einkommen, was verfassungswidrig sei. Eine Anpassung würde zu Steuerausfällen von 200 bis 300 Millionen Franken führen, alternativ wäre eine Totalrevision des Steuergesetzes nötig.

Die Regierung wirft zudem in die Waagschale, dass Personen mit tiefen und mittleren Einkommen bereits ab diesem Jahr durch den neuen Entlastungsabzug entlastet würden. Als nächstes befindet der Kantonsrat über die Vorlage.

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