Die Schwyzer Regierung hat mehrere Bauten des Zeughausareals in Seewen SZ unter Schutz gestellt. Damit will sie eine gütliche Einigung mit dem Heimatschutz und den Umweltorganisationen erzielen und die Grundlage schaffen für die weitere Entwicklung des Areals.
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Anfangs Jahr hatte der Gemeinderat von Schwyz dem Regierungsrat beantragt, innerhalb des Zeughausareals Seewen drei Zeughäuser, vier Versorgungsgebäude sowie den Aussenraum, der all diese Bauten verbindet, ins kantonale Schutzinventar (KSI) aufzunehmen.

Dem Unterschutzstellungsantrag des Gemeinderates gingen verschiedene Abklärungen voraus, wie das Schwyzer Bildungsdepartement am Donnerstag mitteilte. Im Frühjahr 2018 lag der kantonale Nutzungsplan auf. Dagegen erhob der Schwyzer Heimatschutz gemeinsam mit den Umweltverbänden Einsprache.

Der Kanton gab ein externes, bauhistorisches Gutachten in Auftrag. Dieses weist die erwähnten Zeughäuser und Versorgungsgebäude sowie den Geleiseraum dazwischen als schutzwürdige Bauten und Anlagen aus.

Die denkmalpflegerische Würdigung des Fachgutachtens ergab, dass die drei zur Erhaltung vorgesehenen Zeughäuser die bedeutendsten Bauten der Zeughausanlage darstellen.

Für die Umnutzung und schrittweise Entwicklung des Zeughausareals in Seewen schrieb die Gemeinde Schwyz im vergangenen Jahr einen Studienauftrag aus. Die am Studienauftrag beteiligen Büros zeigten auf, dass mit dem Erhalt der zur Frage stehenden, schutzwürdigen Bauten eine «architektonisch überzeugende und wirtschaftlich tragfähige» Weiterentwicklung möglich sei, heisst es weiter.

Durch die Integration der Bestandesbauten entstehe ein eigenständiges neues Quartier. Um eine gütliche Einigung mit dem Schwyzer Heimatschutz und den Umweltorganisationen zu erzielen und den Erlass der kantonalen Nutzungsplanung zu ermöglichen, stellte der Regierungsrat die besagten Gebäude nun unter Schutz.

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