Regierung

    Schwyzer Regierung informiert über Krankenkassenkosten im Asylwesen

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Schwyz,

    Der Schwyzer Regierungsrat hat Fragen zu den Krankenkassenkosten im Asylwesen beantwortet.

    asylsuchende bund
    Asylsuchende sitzen im Eingangsbereich einer Asylunterkunft. (Archivbild) - keystone

    Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hat Fragen zu den Kosten der Krankenversicherung im Asylbereich beatwortet. Für die Sozialhilfe der asylsuchenden Personen seien die zugewiesenen Gemeinden zuständig.

    Die Gemeinden erhielten pauschale Beiträge vom Kanton, wie der Regierungsrat in seiner Antwort vom Donnerstag schrieb. Den Kantonen wiederum werde für den Vollzug des Asylgesetzes eine Globalpauschale durch den Bund entrichtet.

    Asylsuchende und Flüchtlinge in kantonalen Strukturen müssten sich bei gesundheitlichen Anliegen zuerst an eine Gesundheitsperson im Durchgangszentrum wenden. Diese sei dann für die Erstversorgung und mögliche Arzttermine zuständig. Dieses sogenannte «Gate-Keeping» wirke «restriktiv» und «kostendämmend».

    Medizinische Grundversorgung für Personen im Asylverfahren

    Personen im Asylverfahren hätten nur finanziellen Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Würden Ärzte Behandlungen anordnen, die über diese hinausgingen, werde das Gespräch gesucht und auf die Einschränkungen hingewiesen, wie es in der Antwort weiter hiess.

    Interpellant Alois Lüönd-Martone (SVP) wollte von der Regierung wissen, wie hoch die Prämien und die Gesamtkosten für die Gesundheit der Personen im Asylbereich in den vergangenen zehn Jahren waren und wie viele diese Kosten selbst trügen.

    Für Beantwortung der Fragen fehlen Informationen

    Für die Beantwortung der Fragen fehlten dem Amt für Migration einige Informationen, da die Gemeinden für die medizinische Grundversorgung zuständig seien, wie es in der Antwort hiess. Für Personen in kantonalen Strukturen seien 2021 336'990 Franken und 2022 547'099 Franken ausgegeben worden.

    Was die Selbstfinanzierung angehe, so erreiche in den ersten Monaten kaum eine asylsuchende Person in kantonalen Strukturen eine wirtschaftliche Unabhängigkeit. Diese steige aber «sukzessive» im Zuge der beruflichen Integration in den Gemeinden.

    Der Kanton führe keine Statistik dazu, erhebe aber jeweils eine Erwerbsquote, die Hinweise auf die steigende Selbstständigkeit liefere. Per Ende Dezember 2022 betrug diese bei Personen mit Status N 7,9 Prozent, vorläufig Aufgenommene mit Status F 52,2 Prozent (nach sechs Jahren 72,1 Prozent) und anerkannten Flüchtlingen mit Status B 44,6 Prozent.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Frust bei Bootsbesitzer: Hohe Rechnungen und gar nie auf dem See!
    125 Interaktionen
    Boots-Frust
    Bahnhof Winterthur am Limit – was jetzt helfen soll
    25 Interaktionen
    «Fatal»

    MEHR REGIERUNG

    5 Interaktionen
    Rotstift bei Bildung
    tusk
    20 Interaktionen
    Warschau
    Remo Oser
    Baselbiet
    4 Interaktionen
    Basel

    MEHR AUS SCHWYZ

    Siebnen SZ
    Siebnen SZ
    Wollerau SZ
    1 Interaktionen
    Wollerau SZ
    Wollerau SZ
    Wollerau SZ
    Für Sisikonertunnel