Vor rund einem Jahr rückte die Kapo an, um ein Restaurant in der Innerschwyz zu räumen. Wie es dazu kam, verrät nun ein Strafbefehl gegen den Besitzer.
zwangsräumung gasthaus innerschwyz
Bei der Zwangsräumung eines Lokals musste auch die Polizei anrücken. - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Herbst letzten Jahres musste ein Gasthaus im Kanton Schwyz zwangsgeräumt werden.
  • Der Besitzer hatte seine Kündigungsfrist nicht eingehalten.

Im Herbst letzten Jahres musste ein Lokal in Innerschwyz zwangsgeräumt werden. Der Pächter hatte die Schlüssel nicht zurückgegeben, obwohl die Kündigungsfrist von 20 Tagen bereits abgelaufen war. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, waren auch Mitglieder der Kapo Schwyz vor Ort.

Die «Luzerner Zeitung» beschreibt nun den Strafbefehl gegen den Wirt und wie es zur Situation kam. Der Pächter hatte seit einigen Jahren das Lokal an bester Lage gemietet, doch dann gab es Probleme mit den Mietzahlungen. Trotz mehrfacher Aufforderungen des Eigentümers blieben diese aus und führten schliesslich zur Kündigung.

Wirt führt «Racheakt» aus

Der gekündigte Wirt liess sich das jedoch nicht gefallen und leitete seinerseits eine Betreibung gegen den Vermieter ein. Er forderte 5000 Franken Schadenersatz wegen angeblichem Verdienstausfall.

Die Staatsanwaltschaft Schwyz nannte sie eine «fiktive Forderung», wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Sie sah darin lediglich einen Versuch, den Ruf des Eigentümers zu schädigen.

Strafe für unbegründete Betreibung

Für seine unbegründete Betreibung erhielt der Pächter einen Strafbefehl: Eine Busse von 1700 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 4000 Franken. Zudem wurden weitere Vergehen aufgedeckt, unter anderem arbeitsrechtliche Verstosse. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Pächter wegen einer Reihe von Delikten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenHerbstStrafe