Schwyz will Hochwasserschutz und Strassensanierung verbinden

    Gemeinde Schwyz
    Gemeinde Schwyz

    Schwyz,

    Wie die Gemeinde Schwyz mitteilt, soll mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmassnahmen am Dorfbach, auch gleichzeitig die Dorfbachstrasse saniert werden.

    Das «Sonnenplätzli» in Schwyz.
    Das «Sonnenplätzli» in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Seit Jahren besteht am Dorfbach in Schwyz ein ausgewiesenes Hochwasserschutzdefizit.

    Deutlich vor Augen geführt wurde dies beim Unwetter vom 26. Juli 2021, als die Wassermassen mit roher Gewalt durch dicht besiedeltes Wohngebiet flossen und erhebliche Sachschäden verursachten.

    In Zusammenarbeit mit dem Bezirk Schwyz wurden deshalb insgesamt fünf Teilprojekte erarbeitet, um den Hochwasserschutz für die betroffenen Siedlungsgebiete entlang des Dorfbachs zu verbessern.

    Hochwasserschutz und Strassensanierung verbinden

    Da sich gleichzeitig zur Hochwasserproblematik die Dorfbachstrasse in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet, ist geplant, für das Hochwasserschutzteilprojekt «Dorfbachstrasse bis Gütschweg» die Gesamtverantwortung der Gemeinde Schwyz zu übertragen.

    Ziel dabei ist, wichtige Synergien zur Sanierung der Dorfbachstrasse zu gewinnen.

    Gemeinde finanziert Teilprojekt vor

    Während der Hochwasserschutz grundsätzlich einen Aufgabenbereich des Bezirks Schwyz darstellt, liegt die Sanierung der Dorfbachstrasse in der Kompetenz der Gemeinde Schwyz.

    Mit der Übernahme der Gesamtkoordination geht einher, dass die Gemeinde Schwyz das Teilprojekt Hochwasserschutz im Abschnitt «Dorfbachstrasse bis Gütschweg» vorfinanziert.

    Deshalb ist beim Stimmvolk eine Ausgabenbewilligung von 2,07 Millionen Franken zu beantragen.

    Der schlussendliche Nettoaufwand für die Gemeinde Schwyz liegt bei rund 312’000 Franken.

    Das Sachgeschäft wird den Stimmberechtigten am 12. April 2023 vorgestellt

    In der Ausgabenbewilligung nicht enthalten sind die Aufwendungen für die Sanierung der Dorfbachstrasse.

    Diese werden im Sinne des Werterhalts auf dem Budgetweg in der Investitionsrechnung eingestellt und sind nicht Gegenstand des Sachgeschäfts, das an der bevorstehenden Gemeindeversammlung vom 12. April 2023 vorgestellt wird und an die Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 überwiesen werden soll.

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