Schwyz plant Tempo 30 auf Steiner- und Dreilindenstrasse

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Wie die Gemeinde Schwyz informiert, ist auf der Steiner- und Dreilindenstrasse sowie den angrenzenden Strassen eine zusammenhängende Tempo-30-Zone vorgesehen.

Der Hauptplatz von Schwyz.
Der Hauptplatz von Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Mit der Inbetriebnahme des Vollanschlusses ist die Steinerstrasse in allen Fahrbeziehungen mit der Umfahrungsstrasse H8 verknüpft.

Der Verkehr aus und in Richtung Steinen sowie vom neuen Baugebiet Seewenfeld wird über die beiden Kreisel direkt auf die Umfahrungsstrasse und die Autobahn gelenkt.

Durch die neuen Verkehrsbeziehungen wird das Dorfzentrum Seewen entlastet und das neu eingezonte Siedlungsentwicklungsgebiet Seewenfeld auf direktem Weg auf das übergeordnete Strassennetz geführt.

Flankierende Massnahmen Steinerstrasse

Als verbindlicher Projektbestandteil galt es, aufgrund der prognostizierten Mehrbelastung der Steinerstrasse im Abschnitt Bienenheim bis Eglismatt diverse flankierende Massnahmen umzusetzen.

Neben dem Lastkraftwagen-Verbot auf diesem Strassenabschnitt wurde als solche Massnahme auf der Steinerstrasse im Abschnitt Chalbertränki und Dreilindenstrasse eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer signalisiert.

Die Erfahrungen aus dem Betrieb zeigen, dass diese Tempo-30-Streckensignalisation auf der Steinerstrasse für die Verkehrsteilnehmer schwer lesbar und nachvollziehbar ist.

Neue Geschwindigkeitszone ist sinnvoll

Die veränderten verkehrlichen Randbedingungen in diesem Gebiet haben deshalb den Bezirk Schwyz und die Gemeinde Schwyz dazu bewogen, das Temporegime in diesem Gebiet neu zu beurteilen.

Als Ergebnis dieser Prüfung ging hervor, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone, ausgehend von der Steiner- und Dreilindenstrasse, sinnvoll und zweckmässig ist.

Die Zonensignalisation beinhaltet die Steinerstrasse im beidseitig überbauten Bereich ab der Bushaltestelle Grossfeld bis Eglismatt.

Die Lärmbelastung wird reduziert

In Absprache mit den privaten Strasseneigentümern werden auch die umliegenden Quartierstrassen Wysserlen und Kreuzmatt in die Geschwindigkeitszone einbezogen.

Mit dieser Zonenausscheidung wird für das gesamte Gebiet ein einheitliches und gut lesbares Temporegime geschaffen.

Die tiefere Geschwindigkeit verbessert insbesondere im Zusammenhang mit den teilweise sehr unübersichtlichen Einfahrten die Verkehrssicherheit und reduziert die Lärmbelastung für das Umfeld.

Gute Akzeptanz als Voraussetzung

Damit die Geschwindigkeitssignalisation auch tatsächlich die angestrebte Wirkung entfaltet, ist eine gute Einhaltung und Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmenden eine Grundvoraussetzung.

Anhand der Geschwindigkeitsmessungen im Ausgangszustand lässt sich der konkrete Massnahmenbedarf ableiten.

Aus diesen Messungen lässt sich prognostizieren, dass sich das gewünschte Geschwindigkeitsniveau und Fahrverhalten ohne wesentliche bauliche Anpassungen am Strassenraum einspielt.

Hauptquerungsstelle wird farblich hervorgehoben

Die bestehenden Fahrbahneinengungen sind mit Kunststoffpollern möbliert. Um die Pollerlösung mit provisorischem Charakter in eine definitive Gestaltung zu überführen und die Schutzwirkung für die Fussgänger zu verbessern, werden die punktuellen Fahrbahneinengungen neu mit einem höhenversetzten Randstein ausgebildet.

Des Weiteren sieht der Massnahmenplan vor, die Hauptquerungsstellen der Fussgänger an der Dreilindenstrasse mit einer farblichen Oberflächengestaltung hervorzuheben.

Massnahmen werden nach Rechtskraft umgesetzt

Die dafür notwendige Verkehrsanordnung wurde durch das kantonale Tiefbauamt genehmigt.

Als nächster Verfahrensschritt wird nun die Signalisationsverfügung im kantonalen Amtsblatt publiziert.

Der Genehmigungsbeschluss mit den dazugehörigen Fachunterlagen liegt bei der Abteilung Hochbau der Gemeinde Schwyz öffentlich auf.

Sobald das Temporegime rechtskräftig bewilligt ist, werden die Strassenträger in enger Koordination notwendige Massnahmen umsetzen.

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