Schwyz informiert über die Analyse der Lohngleichheit 2021
Wie die Gemeinde Schwyz berichtet, hat die im Frühjahr 2021 durchgeführte Lohnvergleichsstudie eine Lohndifferenz von 0,8 Prozent ergeben.

Frau und Mann haben Anspruch auf gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit – so sehen es die Bundesverfassung seit 1981 und das Gleichstellungsgesetz seit 1998 vor. Die Gemeinde Schwyz kommt dieser gesetzlich geforderten, selbstverständlichen Vorgabe nach, was auch die im Frühjahr 2021 erfolgreich durchgeführte, zertifizierte Lohngleichheitsanalyse bestätigt.
Hunderte von Datensätzen der Gemeindemitarbeitenden aller Bereiche wurden vom Personaldienst mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Analysetool Logib analysiert und anschliessend von einer unabhängigen, anerkannten Revisionsstelle auf die wissenschaftliche Qualität und Rechtskonformität geprüft. Die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gilt als gewährleistet, wenn die nicht erklärbare Lohnungleichheit die Toleranzschwelle von 5 Prozent nicht überschreitet.
Differenz ist nicht signifikant
Die Lohnvergleichsstudie der Gemeinde Schwyz zum Referenzmonat Februar 2021 weist eine statistisch nicht signifikante Lohndifferenz von 0,8 Prozent nach.
Die Gemeinde Schwyz verdankt ihren Mitarbeitenden ein hohes Engagement und einen modernen Bürgerservice. Die Verantwortlichen aller Abteilungen stehen auch künftig für die Chancen- und Lohngleichheit von Frau und Mann ein.