Der Kanton Schwyz hebt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I auf. Dazu werden generell klassenübergreifende Exkursionen, Lager und Schultheateraufführungen wieder möglich. Im Gegenzug werden die Schulen verpflichtet, ab der 3. Primarklasse an den repetitiven Spucktests teilzunehmen.
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Eine Schülerin trägt eine Maske im Unterricht. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Damit sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, auch nach den Sommerferien einen stabilen Präsenzunterricht gewährleisten zu können, teilte das Schwyzer Bildungsdepartement am Donnerstag mit.

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, deren Schulen sich bereits am repetitiven Testen beteiligen, entfällt die Maskenpflicht Ende Mai. Die übrigen Schulen bis hinunter zur 3. Klasse werden dazu verpflichtet, sich spätestens bis am 7. Juni am repetitiven Testen mittels Spucktests zu beteiligen.

Ab diesem Zeitpunkt gelten ebenfalls Lockerungen bei den Schutzmassnahmen. So werden klassenübergreifende Aktivitäten, Lager, Schultheateraufführungen und andere Anlässe mit bis zu 100 Personen wieder möglich sein. Den Schulen werde damit eine Rückkehr zum nahezu «ordentlichen Schulbetrieb» ermöglicht, heisst es weiter.

Diese Lockerungen gelten weitgehend auch für die nachobligatorischen Schulen der Sekundarstufe II. Allerdings bleibt bei diesen Schulen die Maskenpflicht aufrecht, da deren Aufhebung nicht in kantonaler Kompetenz liege, sondern durch den Bundesrat beschlossen werden müsse, heisst es weiter.

Neu können zudem Ausbildungsgänge der höheren Berufsbildung an Berufsfachschulen wieder vor Ort durchgeführt werden, solange die Beschränkung auf 50 Personen oder die Nutzung von maximal 50 Prozent der Raumkapazität nicht überschritten wird.

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