Projekt Seeufergestaltung bedarf Anpassungen in Ingenbohl

Gemeinde Ingenbohl
Gemeinde Ingenbohl

Schwyz,

Wie die Gemeinde Ingenbohl informiert, hebt das Verwaltungsgericht die Baubewilligung für die zweite Etappe Seeufergestaltung in Brunnen auf.

Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Herbst 2020 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Ingenbohl dem Verpflichtungskredit von 5,2 Millionen Franken für die zweite Etappe Seeufergestaltung Brunnen «Schiffländeplatz-Bellevuequai» mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 62 Prozent die Zustimmung erteilt.

Die Baubewilligung für diese zweite Etappe wurde vom Gemeinderat Ingenbohl unter Abweisung einer Einsprache von Stefan Horvath am 14. Juni 2021 erteilt. Die von Stefan Horvath gegen die Erteilung dieser Baubewilligung erhobene Beschwerde wurde vom Regierungsrat am 8. Februar 2022 abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde gut

Den Entscheid des Regierungsrats zog Stefan Horvath an das Verwaltungsgericht weiter, welches mit Entscheid vom 22. Juli 2022 die Beschwerde gegen die Baubewilligung Seeufergestaltung guthiess und den Regierungsratsentscheid vom 8. Februar 2022 sowie den Gemeinderatsbeschluss vom 14. Juni 2021 aufhob.

Gemäss dem Entscheid des Verwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen für die Erteilung der (kantonalen) Ausnahmebewilligung für die Verminderung der Durchflusskapazität beziehungsweise für die im Gewässerschutzbereich Au vorgesehenen, der Fundation dienenden Bauten nicht erfüllt.

Das Verwaltungsgericht hielt jedoch fest, dass sich die übrigen Erwägungen des Regierungsrats nach einer summarischen Prüfung als rechtmässig erweisen und entsprechend die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Rügen nicht verfingen.

Die Frist für einen Weiterzug an das Bundesgericht ist zwar noch geraume Zeit offen, die Gemeinde Ingenbohl wird davon jedoch keinen Gebrauch machen und das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptieren.

Projektanpassungen sind erforderlich

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Baubewilligung so nicht konsumiert werden kann respektive die Anpassungen dergestalt vorzunehmen sind, dass aufgrund der Einbauten in den Untergrund die Verminderung der Durchflusskapazität des Grundwassers weniger als höchstens zehn Prozent gegenüber dem unbeeinflussten Zustand beträgt.

Hierfür sind folglich entsprechende Projektanpassungen und ein neues Baubewilligungsverfahren erforderlich. Aufgrund der gegenwärtigen Unkenntnis, wie stark diese Projektanpassungen kostenmässig ins Gewicht fallen werden, kann zurzeit keine Aussage über den weiteren Zeitplan gemacht werden.

Die Seeufergestaltung hat für den Gemeinderat unverändert eine hohe Wichtigkeit, weshalb er interessiert und bestrebt ist, möglichst zeitnah die kommenden Schritte anzugehen und umzusetzen.

Kommentare

Weiterlesen

US-Präsident Donald Trump
174 Interaktionen
«Milliarden fliessen»
Schweizer Armee
62 Interaktionen
Suspendiert

MEHR AUS SCHWYZ

FC Ibach
Fussball
Symbolbild MM
Genuss pur
13 Interaktionen
Schübelbach
FC Ibach
Fussball