Der Schwyzer Kantonsrat unterstützt die Aufnahme von Nachtbussen und -zügen in das Grundangebot des öffentlichen Verkehrs. Er gibt der Regierung dafür aber mehr Zeit, als es Mitte-Links gerne gesehen hätte.
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Nachtbüsse erreichen noch nicht die Vor-Corona-Frequenzen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/RIKKE SKAANING
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Schon vor der Kantonsratsdebatte am Mittwoch hatte sich der Schwyzer Regierungsrat offen gezeigt für die Erarbeitung eines nachfrageorientierten Nachtangebots im öffentlichen Verkehr. Allerdings wird dies länger dauern, als von der SP in einem Vorstoss gefordert. Die SP hatte in einer Motion die Aufnahme von Nachtangeboten schon im Grundangebot 2024-2027 verlangt.

Ausserdem plädierte die SP dafür, auch den Ausflugsverkehr in das Grundangebot aufzunehmen. Diesbezüglich zeigte sich der Regierungsrat abweisend, denn es fehle die rechtliche Grundlage. Die Unterstützung von rein touristischen Angeboten ohne Erschliessungsfunktion sei nicht sachgerecht, sagte Baudirektor André Rüegsegger (SVP) im Kantonsrat.

Trotzdem wolle der Regierungsrat dem Ausflugsverkehr im Rahmen des ÖV-Grundangebotes «weiterhin» gebührende Beachtung schenken. Bei diesem Diskussionspunkt forderte die Mitte, die vor ein paar Jahren aus Spargründen gestrichenen touristischen Linien Muotathal-Bisisthal und Schwyz-Oberiberg wieder ins ÖV-Grundangebot aufzunehmen.

Die Mitte unterstützte die Erheblicherklärung der SP-Motion. Dagegen beantragten SVP und FDP, wie auch der Regierungsrat, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln und dieses erheblich zu erklären. Die FDP anerkannte die Nachfrage nach einem Nachtangebot im ÖV, unterstützte aber im Weiteren die Haltung der Regierung, ebenso die SVP.

Mit 79 zu 9 Stimmen beschloss das Parlament die Erheblicherklärung des SP-Vorstosses als Postulat. Der Regierungsrat will nun einen Bericht zur Aufnahme von Nachtbussen und -zügen in das ÖV-Grundangebot des Kantons Schwyz erarbeiten. Vor 2024 wird das Nachtangebot nicht eingeführt werden können.

Die bereits bestehenden Nachtzüge in Ausserschwyz, die an Wochenenden verkehren, werden von den dortigen Gemeinden mitfinanziert. Gemäss dem Motto: Wer ÖV bestellt, bezahlt.

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