Im Kanton Schwyz sollen Gebäude weniger Energie verbrauchen. Der Schwyzer Kantonsrat hat am Donnerstag ein angepasstes Energiegesetz verabschiedet.
Kantonsratssaal
Der Kantonsratssaal in Schwyz. - Keystone
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Die Teilrevision des Energiegesetzes will, dass in der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser in den Gebäuden im Kanton Schwyz bis 2050 keine fossilen Energien mehr zur Anwendung kommen.

Die Vorlage leiste einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der schweizerischen Energie- und Klimaziele, sagte Regierungsrat Sandro Patierno (CVP) im Kantonsrat. «Sie schafft günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente, sparsame und umweltverträgliche Energienutzung.» Zudem sei die Vorlage ausgewogen und nachhaltig.

In der Eintretensdebatte wurde das angepasste Energiegesetz erwartungsgemäss unterschiedlich beurteilt. Die SP zeigte sich nicht zufrieden. Es fehlten ambitionierte und messbare Ziele. «Das ist kein grosser Wurf, sondern nur ein kleiner Schritt», befand die GLP.

Der FDP-Sprecher sagte, dass ein Weg der kleinen Schritte oft besser sei. Eine CO2-Reduktion um jeden Preis wolle die FDP nicht. Die SVP äusserte Kritik, weil die Vorlage mit Verboten und Einschränkungen verbunden sei. Dagegen meinte die CVP, dass das angepasste Gesetz praktikabel sei, nur das Wesentliche beinhalte und den Vorgaben des Bundes gerecht werde.

In der Detailberatung nahm der Kantonsrat diverse Änderungen und Streichungen am Regierungsentwurf vor. So gelang es der Ratsrechten, das Gesetz in einigen Punkten abzuschwächen. Zu reden gab auch das kantonale Energieförderprogramm. Die vorberatende Kommission und die SVP wollten aus «haushälterischen Gründen», dass minimale Fördersätze zur Anwendung kommen, was für SP und GLP nicht hinnehmbar war.

Hier handle es sich um eine «rote Linie», sagten Redner von SP und GLP. Die Regierungsfassung entspreche zudem auch dem Volkswillen gemäss dem angenommenen Gegenvorschlag zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz». Dies betonten ebenfalls Sprecher von CVP und FDP.

Wenn das Förderprogramm gestutzt werde, sei auch das Energiegesetz erledigt, warnten CVP-Sprecher. Auch FDP-Redner forderten, die Vorlage des Regierungsrats in diesem Punkt unverändert zu lassen. Schliesslich setzte sich die Regierungsversion in der Abstimmung deutlich durch.

Laut dem angepassten Gesetz stellt der Kanton für die Energieförderung jährlich 2,5 Millionen Franken zur Verfügung. Mitsamt Bundesgeldern sind im Kantonsbudget 9,5 Millionen Franken für erneuerbare Energien und energetische Gebäudesanierungen vorgesehen. Die Einzelheiten regelt die Regierung.

Nach rund vierstündiger Debatte genehmigte der Schwyzer Kantonsrat mit 84 zu 7 Stimmen die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum.

Neu sollen Neubauten von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden und einen Teil des Elektrizitätsverbrauchs selbst erzeugen müssen. Reine Elektroheizungen sind in Neubauten nicht mehr zulässig.

Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, die mit fossiler Energie betrieben werden, müssen beim Ersatz neu mindestens zehn Prozent des bisherigen Energiebedarfs einsparen oder mit erneuerbarer Energie abdecken.

Im Weiteren sollen bestehende Gebäude CO2-Emissionen reduzieren. Dies soll durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und durch eine höhere Energieeffizienz erreicht werden. Schliesslich soll der Kanton in allen Bereichen der Energienutzung eine Vorbildfunktion wahrnehmen.

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