Kanton Schwyz vereinheitlicht Baubegriffe und Messweisen
Das Planungs- und Baugesetz soll vereinfacht werden. Im Kanton Schwyz verabschiedete die Regierung eine entsprechende Vorlage an das Parlament.

Der Kanton Schwyz revidiert sein Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Regierung hat die entsprechende Vorlage an das Parlament verabschiedet. Im Fokus steht die Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen.
Das Planungs- und Baurecht wird vereinfacht und schweizweit vereinheitlicht. Insbesondere Architekten und Planer würden direkt davon profitieren, teilte die Regierung am Donnerstag mit. Dies komme auch der Wirtschaft und den Bauherren zugute.
Zudem werden die Vorschriften und Zuständigkeiten für den Gewässerraum und den Gewässerabstand angeglichen sowie das Planungsverfahren für die grundeigentümerverbindliche Festlegung von Materialabbau- und Deponiezonen vereinfacht.
Beim kommunalen Nutzungsplanverfahren beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das bestehende Verfahren beizubehalten. Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass sämtliche vorgeschlagenen und zusätzlich eingebrachten Varianten zwar Vorteile, aber auch gewichtige Nachteile aufweisen, schreibt die Regierung.
Dabei gingen die Stossrichtungen der 46 eingegangenen Stellungnahmen diametral auseinander. Keine Variante weise einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo auf und vermöge die Verfahrensdauern im kommunalen Nutzungsplanverfahren nachhaltig zu reduzieren, schreibt die Regierung.
Die Vorlage wird voraussichtlich in der Februar-Session 2022 im Kantonsrat beraten.