Wie der Kanton Schwyz berichtet, wurden die Ausgabenbewilligungen zur Sanierung der Hauptstrasse und die Erweiterung des Rettungsturms zur Zustimmung beantragt.
Das Gemeindehaus in Schwyz.
Das Gemeindehaus in Schwyz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Hauptstrasse ist einerseits eine Durchgangsstrasse von gesamtschweizerischer Bedeutung, anderseits aber auch für den Kanton Schwyz selber von eminenter Wichtigkeit, indem sie die einzige leistungsfähige Verbindungsachse zwischen Inner- und Ausserschwyz sowie zur Erschliessung des mittleren Kantonsteils darstellt.

Das Projekt zur Schliessung der letzten verbliebenen Ausbaulücke auf dem Abschnitt Dritte Altmatt Nord–Höli–Biberbrugg (Gemeinden Rothenthurm, Feusisberg und Bezirk Einsiedeln) mit einer Länge von gut 3900 Meter wurde der Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen anlässlich ihrer Sitzung vom 25. Mai 2023 vom Baudepartement nun detailliert vorgestellt.

Die Kommission unterstützt das Ausbauprojekt einstimmig und beantragt dem Kantonsrat, der dafür nötigen Ausgabenbewilligung von 123 Millionen Franken zuzustimmen.

Verbesserungen in allen Bereichen

Die Kommission begrüsst insbesondere, dass durch den Ausbau auf zwei Fahrspuren mit einer Breite von je 3,25 Meter sowie beidseitige Radstreifen von mindestens 1,25 Meter künftig auch die Begegnungsfälle Lastwagen und Lastwagen beziehungsweise Bus und Reisecar gesichert stattfinden können.

Als wesentlich beurteilt sie ferner, dass mit der neuen Strassenführung die Verkehrsträger Strasse und Bahn in der Landschaft gebündelt werden können, was nicht zuletzt dem Schutz der Moorlandschaft und der darin befindlichen Moorbiotope dienlich ist.

Mit Bezug auf diese Schutzobjekte bringt das Vorhaben gegenüber dem heutigen Zustand insgesamt denn auch zahlreiche und sehr erhebliche Verbesserungen.

Und so können mit dem Projekt eben insbesondere auch die bestehenden Defizite bei der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie der Langsamverkehrsführung mit einer zeitgemässen Infrastruktur behoben werden.

Baubeginn per Mitte 2025

Stimmt der Kantonsrat der beantragten Ausgabenbewilligung zu, kann im Idealfall etwa Mitte 2025 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden.

Diese dürften gemäss aktueller Einschätzung insgesamt rund sieben Jahre in Anspruch nehmen.

Dabei ist aber bereits nach einer Bauzeit von etwa vier Jahren die Inbetriebnahme der Teilstrecke Höli–Biberbrugg vorgesehen (Änderungen vorbehalten), womit ab diesem Zeitpunkt der Weiler Schwyzerbrugg vom Durchgangsverkehr entlastet werden könnte.

Erweiterung des Rettungsturms

An der Seewernstrasse in Seewen betreibt das Amt für Militär, Feuer und Zivilschutz (AMFZ) die Übungsanlage UFZ.

Um die neusten Entwicklungen und Vorgaben im vorbeugenden Brandschutz zu erfüllen und weiterhin Kurse und Veranstaltungen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) im UFZ durchführen zu können, muss ein Teil der bestehenden Anlage saniert und für künftige Anforderungen ausgebaut werden.

So soll der bestehende Rettungsturm für interaktive Schulungszwecke von Feuerwehren um- und ausgebaut werden.

In Zukunft sollen Ereignisse wie zum Beispiel Fassadenbrand, Absturzsicherung, Überflutung, Elektrobrand und so weiter nicht nur praktisch, sondern vermehrt auch taktisch und virtuell geschult werden.

Die entstehenden Kosten belasten den Staatshaushalt nicht

Der geplante Um- und Erweiterungsbau ist eine zwingende Voraussetzung, damit auch künftig die wichtigen Eidgenössischen Aus- und Weiterbildungskurse für die Feuerwehr und auch Kurse des Zivilschutzes und der Armee auf dem UFZ-Areal in Seewen durchgeführt werden können.

Die entstehenden Kosten können vollumfänglich durch die Spezialfinanzierung im Feuerwesen übernommen werden und belasten den Staatshaushalt nicht.

Auch diesem Projekt beziehungsweise der dafür nötigen Ausgabenbewilligung von 3,05 Millionen Franken stimmt die Kommission zu.

Der Um- und Ausbau des Rettungsturmes zu einem Taktikturm wird sofort, der Innenausbau zeitlich gestaffelt ausgeführt.

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