Kanton Schwyz hält an schärferen Massnahmen fest
Der Kanton Schwyz hat am Freitag über Corona-Massnahmen gesprochen. In drei Bereichen hält er an strengeren Regeln fest als vom Bundesrat vorgegeben.

Der Schwyzer Regierungsrat hat entschieden, an den kantonalen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Epidemie festzuhalten. Diese sind strenger als die vom Bundesrat verordneten. Gemäss Medienmitteilung des Kantons will man erst prüfen, wie sich die Massnahmen auf die Fallentwicklung auswirken.
In drei Bereichen gelten strengere Regeln
Die Massnahmen im Kanton Schwyz gehen in drei Bereichen über die des Bundes heraus.
Zum einen ist im Kanton Schwyz die Durchführung von Veranstaltungen im nicht privaten Bereich mit über 30Personen verboten.

Weiter gilt am Arbeitsplatz in den Innenräumen eine Maskentragepflicht. Sämtliche Arbeitgeber, Arbeitnehmer und selbständig Erwerbende haben eine Maske zu tragen.
Ausgenommen von der Maskentragepflicht am Arbeitsplatz sind Personen, die allein in einem geschlossenen Raum arbeiten (z.B. Einzelbüro).
Als dritter Punkt gilt im Kanton Schwyz die Maskentragepflicht bereits ab der Sekundarstufe I.
Wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen in Schwyz
Schäden in der Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft sollen in der zweiten Welle so klein wie möglich gehalten werden. Ein landesweiter zweiter Lockdown gilt es unbedingt zu verhindern. Bund und Kantone stehen hinter den hart getroffenen Geschäften. Mit zinslos rückzahlbaren Darlehen, Corona-Erwerbsersatz und Kurzarbeit greift der Staat der Bevölkerung unter die Arme.
Mit der Sicherung von Löhnen und schnelle Liquidität zu verschaffen, wollte der Kanton Schwyz im Frühling Arbeitsplätze sichern. Und dies sei auch jetzt während der zweiten Welle das Ziel, wie der Kanton in einer Mitteilung bekannt gibt. Die Massnahmen hat der Kanton eng mit den beiden stark betroffenen Wirtschaftsverbänden Schwyz Tourismus und Gastro Schwyz ausgearbeitet.