Wie die Gemeinde Ingenbohl schreibt, wird zum Vergleich der beiden Varianten für das Areal Brunnen Nord nun eine Zweckmässigkeitsbeurteilung vorgenommen.
Blick auf die Alte Kantonsstrasse - Gemeinde Ingenbohl. (Symbolbild) - Gemeinde Ingenbohl
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Nach Annahme der Pluralinitiative «Kurve plus» hat der Gemeinderat wie angekündigt die weiteren Schritte an die Hand genommen.

Für den Vergleich der beiden Erschliessungsvarianten für das Areal Brunnen Nord wird eine Zweckmässigkeitsbeurteilung vorgenommen.

Die Zweckmässigkeitsbeurteilung soll die Vor- und Nachteile der beiden Varianten «Kurve plus» und «Hochkreisel» einander gegenüberstellen und damit die sachliche Grundlage liefern, welche für den abschliessenden Entscheid der Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung im Frühling 2025 notwendig ist.

Teamarbeit für gute Ergebnisse

Die fachlichen Grundlagen für die Zweckmässigkeitsbeurteilung werden durch ein unabhängiges Fachplanerteam erarbeitet.

Sie werden dabei durch eine breit aufgestellte Begleitgruppe unterstützt.

Erfreulicherweise konnten problemlos Mitglieder aus den Parteien, Vereinen und der Bevölkerung für die Mitarbeit in der Begleitgruppe gewonnen werden.

Neuer Vorschlag Initiativkomitee «Kurve plus»

Wie seit Längerem angekündigt, haben die Beschwerdeführer ihre vorsorglich eingereichte Stimmrechtsbeschwerde zur Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023 Ende März 2024 zurückgezogen.

Eine Woche zuvor ist das Initiativkomitee «Kurve plus» mit einem Schreiben an den Gemeinderat gelangt, worin gefordert wird, dass für die «Kurve plus» ein auflagereifes Bauprojekt ausgearbeitet und öffentlich aufgelegt wird.

Die Ausarbeitung solle durch den Ingenieur des Initiativkomitees «Kurve plus» erfolgen und sei mit einem Pauschalbetrag zu entschädigen.

«Kurve plus» am 3. März 2024 angenommen

Wenn dieser Forderung nicht entsprochen würde, kündigte das Initiativkomitee an, sich nicht an den Workshops der Begleitgruppe beteiligen zu wollen.

Für den Gemeinderat stellt dieser Vorschlag keine Option dar.

Die Stimmberechtigten haben sich an der Gemeindeversammlung vom 18. Dezember 2023 für das vorgeschlagene Zweischrittverfahren ausgesprochen und die Pluralinitiative «Kurve plus» am 3. März 2024 mit grosser Mehrheit angenommen.

Sinngemäss haben sie so auch den Vorschlag des Gemeinderates gutgeheissen, wie die Initiative umgesetzt werden soll. Ein anderes Vorgehen würde diese demokratisch gefällten Entscheide infrage stellen.

Faktenbasierte Zweckmässigkeitsbeurteilung

Zudem ist es für die Zweckmässigkeitsbeurteilung nicht notwendig, das Projekt «Kurve plus» in seiner Gesamtheit auf das gleiche Ausarbeitungsniveau wie das bestehende Projekt «Hochkreisel» zu heben.

Für die Zweckmässigkeitsbeurteilung werden die relevanten Aspekte für den Vergleich der beiden Varianten herausgeschält, und wo notwendig wird das Projekt «Kurve plus» durch das Fachplanerteam vertieft.

Dies immer mit dem Ziel, die Grundlagen für eine faktenbasierte Gegenüberstellung von «Kurve plus» und «Hochkreisel» zu schaffen.

Kooperation für eine sachliche Bewertung

Der Projektleiter der Zweckmässigkeitsbeurteilung wird jedoch insoweit das Angebot des Initiativkomitees annehmen und den Projektverfasser der «Kurve plus» für einen Austausch und zur Klärung allfälliger Fragen beiziehen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dank der fachlichen Expertise des unabhängigen Fachplanerteams und der Mitwirkung durch die breit aufgestellte Begleitgruppe eine faire Gegenüberstellung der beiden Projekte in den relevanten Aspekten vollzogen werden kann.

Er appelliert an das Initiativkomitee «Kurve plus», sich ebenfalls in der Begleitgruppe einzubringen und damit zum Gelingen des Vorhabens beizutragen.

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