Ingenbohl plant einen Ausbau der schulergänzenden Betreuung
Wie die Gemeinde Ingenbohl meldet, wird eine Strategie erarbeitet, um ergänzend zur Unterrichtszeit eine Kinderbetreuung innerhalb der Gemeinde anzubieten.

Der Kantonsrat hat am 27. April 2022 das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen, und die Verordnung (KiBeV) tritt per 1. Juni 2024 in Kraft.
Durch das Gesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung mittels ergänzender Kinderbetreuung erleichtert, die Integration und Chancengerechtigkeit für Kinder verbessert und die Kinder in ihrer Entwicklung gefördert werden.
Betreuungsangebote der Gemeinde
Die Gemeinden stellen nach diesem Gesetz ein ausreichendes Kinderbetreuungsangebot sicher und gewährleisten den Zugang zu Betreuungsangeboten für Primarstufenkinder ergänzend zur Unterrichtszeit.
Die Gemeinde Ingenbohl hat bereits ein ausreichendes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung für Vorschulkinder und es sind keine Anpassungen durch den Gemeinderat notwendig.
Der Gemeinderat hat anerkannt, dass im schulergänzenden Bereich Aufholbedarf besteht und das vorhandene Angebot ausgeweitet werden muss.
Suche nach Räumlichkeiten
Aktuell erarbeitet der Gemeinderat deshalb eine Strategie, um das Angebot zu erweitern und ergänzend zur Unterrichtszeit eine Kinderbetreuung innerhalb der Gemeinde anzubieten. Aktuell laufen deshalb Gespräche mit Drittanbietern.
Parallel müssen geeignete Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung gefunden werden.
Für die Vermittlung von Tagesfamilien laufen ebenfalls Gespräche mit Dritten.
Beiträge für Eltern mit geringem Einkommen ab August
Familien mit geringem Einkommen haben nach dieser Verordnung ab dem 1. August 2024 Anspruch auf Beiträge für externe Kinderbetreuung.
Subventioniert wird nur ein Teil der Kinderbetreuungskosten. Die Eltern haben einen Mindestbeitrag und einen einkommensabhängigen Selbstbehalt selber zu finanzieren.
Zudem müssen für Beiträge bestimmte Kriterien erfüllt werden. Die erforderlichen Kriterien sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Ein Tool zur Berechnung des Anspruchs soll zu einem späteren Zeitpunkt vom Kanton Schwyz zur Verfügung gestellt werden.