Die Gemeinde Ingenbohl entlastet ihre Einwohnerinnen und Einwohner bei den Energiekosten. Sie hat dazu mit der Stromversorgerin EWS die Konzessionsgebühr angepasst.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die EWS AG zahlt der Gemeinde gemäss Vertrag für die Stromleitungen eine Konzession, die auf dem Umsatz basiert, den das Unternehmen erzielt. Diese Abgabe muss die EWS den Kunden weiterverrechnen.

Ein Festhalten an dieser Praxis würde dazu führen, dass sich aufgrund des erhöhten Strompreises auch die Konzessionsabgabe grundsätzlich verdoppeln würde, teilte die Gemeinde am Freitag, 25. November 2022, mit. Der Gemeinderat wolle aber eine zusätzliche Belastung der Bevölkerung vermeiden.

Er habe daher entschieden, die Abgabe für Leistungen an das Gemeinwesen per 1. Oktober 2022 zu fixieren. Dabei orientiere man sich an einem durchschnittlichen Wert der vergangenen Jahre, wobei Kleinverbraucher etwas mehr zahlen als Grosskunden.

Die Gemeinde will den Konzessionsvertrag aus dem Jahr 2007 zeitnah erneuern, um Rechtssicherheit zu schaffen. Das Vertragswerk soll den Stimmberechtigten im Jahr 2023 vorgelegt werden.

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