Gemeinde Morschach informiert über Volksabstimmung

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Schwyz,

Am 26. September findet in Morschach und allen Gemeinden des Kantons Schwyz eine eidgenössische Volksabstimmung statt.

Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone

Gestützt auf das Dekret des Regierungsrates des Kantons Schwyz vom 23. Juni 2021 findet am Sonntag, 26. September 2021 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen in allen Gemeinden des Kantons Schwyz eine eidgenössische Volksabstimmung statt. Abgestimmt wird über die Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» und die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle).

Gleichzeitig wird eine kantonale Vorlage der Volksabstimmung unterbreitet, die die Änderung vom 28. April 2021 des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beinhaltet.

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und alle Schweizerbürger, die in der Gemeinde Morschach als Niedergelassene wohnen, das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigt sind ferner die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nach Massgabe des Bundesgesetzes.

Die Abstimmung wird im Gemeindehaus Morschach am 26. September 2021 von 09.45 Uhr - 11.00 Uhr stattfinden.

Eine briefliche Stimmabgabe ist ebenfalls möglich. Den Stimmberechtigten werden sämtliche Unterlagen, die sie für die Abstimmung benötigen, zugestellt. Das Stimmrecht kann sowohl brieflich wie auch persönlich an der Urne ausgeübt werden.

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