Die Entwicklung im Zeughausareal Seewen-Schwyz konkretisiert sich
Nachdem Schwyz den Baurechtserwerb für das Zeughausareal in Seewen 2017 genehmigte, konkretisieren sich nun die Baupläne zum «Innovationspark» des Areals.

Seit 2004 wartet das Zeughausareal in Seewen auf eine Neuentwicklung. Einen erheblichen Schwung hat diese erhalten, als 2017 die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwyz den Baurechtserwerb durch die Gemeinde Schwyz mit über 90 % Ja-Stimmen genehmigten.
«Innovationspark» bietet Raum für Wertschöpfung
Basierend auf der Vision und der kantonalen Politik für derartige Entwicklungsschwerpunkte, soll ein arbeitsplatzintensives Areal mit wertschöpfungsintensiven Nutzungen entstehen, das sich im Sinne eines «Innovationsparks» auch mit der bestehenden Wirtschaft vernetzen soll.
Dazu müssen auf dem Areal geeignete Strukturen zum Austausch und zur Steigerung der Synergien sichergestellt werden. Abgerundet wird das Ganze durch belebende Elemente wie Gastro-, Event- und Kulturnutzungen.
Kreative Köpfe entwickeln einen Nutzungsplan für das Areal
Im letzten Herbst konnte mit dem Kantonalen Nutzungsplan die raumplanerische Sicherung der Neunutzung des Zeughausareals erreicht werden. Gleichzeitig lieferte der Studienauftrag mit drei interdisziplinären Arbeitsgruppen viele Ideen, wie sich das Areal künftig präsentieren könnte. Weiter konnte zuletzt mit dem positiven Abstimmungsresultat für die Muotabrücke West ein wichtiger Meilenstein zur Arealentwicklung erreicht werden.
Eine Leitplanung ist wichtig für die nächsten Entwicklungsschritte
Mit der sogenannten Leitplanung wird mittels Leitideen und sogenannten Prinzipien aufgezeigt, wie die Vision nun konkret umgesetzt werden soll. Nebst der Lage und Gestaltung der Freiräume und der Baukörper wird aufgezeigt, wie die Feinerschliessung des Areals geführt wird und welche Entwicklungsschritte möglich sind.
Die Leitplanung zeigt auch auf, wie viele Nutzflächen in welcher Projektphase erstellt werden können. Dies ist wiederum ein wichtiger Faktor, um die finanzielle Tragbarkeit ermitteln zu können, wobei auch die Kosten für die Arealerschliessung einzubeziehen sind.
Zudem können gestützt auf die Leitplanung die Planungen für die geschützten Bauten weiter konkretisiert werden. Letztlich dient das Instrument auch als Grundlage für den Gestaltungsplan, der die Planungssicherheit für spätere Ansiedlungen liefert.
«Entwicklung Zeughausareal Seewen-Schwyz» für jeden einsehbar
Ziel ist es, im kommenden Jahr die Erschliessungsfinanzierung und die künftige Form der Trägerschaft dem Stimmvolk zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Leitplanung «Entwicklung Zeughausareal Seewen-Schwyz» ist auf der Website der Gemeinde Schwyz abrufbar.