Der Bezirk Einsiedeln hat sich mit Kanton und Kloster auf eine einvernehmliche Lösung verständigt.
Kloster Einsiedeln.
Das Kloster Einsiedeln. - Nau.ch / Jeannine Good
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Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz informiert mit heutiger Medienmitteilung über den Vergleich mit dem Bezirk Einsiedeln in Sachen Klosterplatz (es wird auf diese verwiesen).

Der Bezirk schwenkt in Anbetracht des ergangenen Gutachtens der ENHK/EDK und nach Einschätzung der Rechtslage auf die vom Kloster und der Denkmalpflege favorisierte Gestaltung des «Platzes im Platz» ein. Aufgrund des gemeinsamen Eigentums und der damit verbundenen gemeinsamen Interessen von Bezirk und Kloster kann dieser auch nur gemeinsam gebaut und gestaltet werden. Mit einem juristischen Verfahren über die Art der Gestaltung lässt im Alleingang weder für den Bezirk noch für das Kloster eine umsetzbare Lösung erzielen und erzwingen.

Bezirk und Kloster haben sich daher auf diese Gemeinsamkeiten besonnen. Aufgrund des Gutachtens der ENHK/EDK justierte der Bezirk hierbei seine Position hinsichtlich der Gestaltung des Platzes. Eine zusätzliche finanzielle Beteiligung des Kantons sowie die Absicht einer gemeinsamen Nutzungs- und Unterhaltsregelung des «Platzes im Platz» durch das Kloster ermöglichten sowohl eine Einigung mit dem Bildungsdepartement, die zur Abschreibung des Aufsichtsbeschwerdeverfahrens führte, als auch eine gemeinsame Positionierung mit dem Kloster.

In Bezug auf die Gestaltung des «Platzes im Platz» ist im Konsens von Bezirk, Kloster und Denkmalpflege konkret vorgesehen:

- Der «Platz im Platz» wird mit Flusskieseln, dieselben vielfarbig, alt und neu, gespalten, zugehauen, versandet/ungebunden und in Reihenpflästerung (Spinnennetz) ausgeführt;

- Ausgenommen sind die zum Marienbrunnen führenden hindernisfreien Streifen, die aus Rücksicht auf gehbehinderte Personen mit geschnittenen, ovalen Flusswacken, geflammt und in Mörtel gesetzt werden;

- Die konkrete Ausgestaltung der mit dieser Absichtserklärung intendierten Projektänderung soll mit einem Planer (vornehmlich mit Vogt Landschaftsarchitekten AG) erarbeitet werden;

- Bezirk und Kloster als Bauherrschaft bereiten das neue, auf den «Platz im Platz» und auf dessen Ausführung/Gestaltung beschränkte Baugesuch vor. Dieses wird im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufgelegt.

Ziel von Bezirk und Kloster bleibt ein möglichst hindernisfreier «Platz im Platz» im Rahmen, wie dies das Objekt von nationaler Bedeutung und die Denkmalpflege zulassen.

Nebst den akzeptierten hindernisfreien Streifen, die in Mörtel gesetzt werden, können mit den – neu – zugehauenen Steinen zusätzlich engere Fugen realisiert werden, was eine bessere Verlegung und Festigkeit der Steine und des Platzes ermöglicht. Gegenüber dem früheren Zustand des «Platz im Platz» lässt sich in jedem Fall eine markante Verbesserung für alle Benutzerinnen und Benutzer erzielen.

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